PKV-Alterungsrückstellungen knacken erstmals 250 Milliarden Euro
Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung haben im ersten Halbjahr 2018 die Rekordmarke von 250 Milliarden Euro überschritten. Damit hat sich die Demografie-Rücklage der Versicherten in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt (Ende 2007: 123,6 Mrd. Euro). Das berichtet der PKV-Verband in einer Pressemeldung vom Donnerstag.
Erstmals haben die die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherer 250 Milliarden Euro überschritten. Das berichtete PKV-Verbandschef Uwe Laue bei der Jahrestagung des Verbandes in Berlin. Allein 2017 seien weitere 12,3 Milliarden Euro an Rückstellungen hinzugekommen, so rechnete Laue vor. Pro Tag seien dies rechnerisch 34 Millionen Euro.
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„Trotz Niedrigzins-Umfeld konnte die PKV 2017 eine Nettoverzinsung von 3,5 Prozent erwirtschaften – das müssen uns andere erst mal nachmachen“, erklärte Laue vor Pressevertretern. Und weiter: „Mit den Alterungsrückstellungen sind Privatversicherte gut auf den demografischen Wandel vorbereitet“.
Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kalkuliere die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steige. „Dadurch belasten die neun Millionen Privatversicherten nachfolgende Generationen nicht mit der Finanzierung ihrer Gesundheitskosten im Alter, sie entlasten die Steuer- und Beitragszahler von morgen“, so Laue.
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Altersungsrückstellungen werden aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt. Einen Teil der Prämie legt der Versicherer an, um damit Prämiensprünge und höhere Gesundheitskosten im Alter aufzufangen. Die Höhe ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit einer Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 müssen die Privatversicherer mindestens einen zehnprozentigen Zuschlag auf den Monatsbeitrag erheben, um Beitragssprünge im Alter abzufedern. Die Versicherer legen diesen Sparanteil dann zinslich an. Es ist vorgeschrieben, dass die erwirtschafteten Zinsen zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft zukommen müssen.