Die Ansätze der Branche beim Thema Schadenregulierung werden immer spannender. Inzwischen zählen Apps zur Meldung von Schäden schon fast zum guten Ton. Diese werden wie etwa bei der Gothaer Versicherung noch mit einem digitalen Schadentracker versehen. Dieser solle analog zu den Statusmeldungen von Paket- und Online-Lieferdiensten wie DHL, UPS oder Amazon Kunden jederzeit über den aktuellen Stand ihres Schadenfalls informieren.

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Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist heute normal. Schließlich können die eingesetzten Software-Roboter die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Stunde aufteilweise fünf Sekunden reduzieren. Allein in der Testphase habe beispielsweise die Zurich so 40.000 Arbeitsstunden einsparen können.

Nun will sich die Generali in Deutschland an eine ganz andere Technik wagen. So sollen 3D-Drucker dabei helfen, die Kfz-Schadenregulierung zu verbessern. Das vermeldet der Versicherer via Pressemitteilung. Demnach sollen die 3D-Drucker eine schnelle Herstellung von Ersatzteilen ermöglichen. Dies werde vorerst nur bei ausgewählten Schäden an Oldtimern getestet. Zudem solle die Technik nur dann eingesetzt werden, wenn die Ersatzteile auf dem Markt nicht mehr verfügbar seien.

Bei dem digital gesteuerten Druckverfahren sollen mehrere Druckschichten nacheinander aufgebaut werden. Dadurch könne ein dreidimensionaler Gegenstand entstehen. Dies sei mit unterschiedlichen Endprodukt möglich. So könnten Ersatzteile aus Kunststoff, Keramik, Metall oder auch Silikongummi hergestellt werden. Für die Produktion der Teile seien zwischen 24 Stunden bei Kleinteilen bis zu 10 Tagen bei komplexen Teilen zu veranschlagen. Im Testversuch hatte der Versicherer eine Kunststoffverkleidung produziert und ersetzt.

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„Wir freuen uns, dass wir die Ersten im deutschen Versicherungsmarkt sind, die die 3D-Drucktechnologie in der Schadenregulierung testen, um die Kundenzufriedenheit weiter zu steigern.“, sagte Roland Stoffels, Country Head of Claims und Geschäftsführer der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH. Der neue Ansatz könnte später nicht nur im Bereich Kfz-Schaden, sondern auch im Bereich Personen- oder Sachschaden genutzt werden. Dafür müssten allerdings Markenrechte, Patente und Sicherheits-Vorschriften beachtet werden.