Haftpflichtversicherung - Beitrag für Hebammen steigt weiter
Freiberufliche Hebammen müssen seit 1. Juli 2018 wieder mehr für ihre Haftpflicht-Versicherung bezahlen. Die Prämien liegen seither bei jährlich 8.174 Euro. 2017 lag der Beitrag für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen noch bei 7.639 Euro.
In Deutschland hat jede werdende Mutter das Recht zu entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Klinik oder per Hausgeburt zur Welt bringen will. Insgesamt sind in Deutschland gut 16.000 Hebammen freiberuflich tätig, davon knapp 9.800 als Mitglied des Deutschen Hebammen-Verbands (DHV). Weitere sind im "Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands" (BfHD) organisiert. Aber nur gut 2.600 dieser Hebammen bieten tatsächlich noch Geburtshilfe an, die Mehrheit konzentriert sich auf Wochenbett-Betreuung und Schwangerschafts-Vorsorge. Doch immer mehr Geburtshelferinnen geben ihre Tätigkeit auf. Grund dafür sind meist die gestiegenen Haftpflicht-Prämien.
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Während Hebammen im Jahr 1981 noch schmale 30,68 € für den Haftpflicht-Schutz zahlen mussten, sind die Prämien in den letzten Jahren förmlich explodiert. 2003 lag der jährlich Beitrag bereits bei 1.352 Euro. In den folgenden Jahren stiegen die Prämien stetig. So betrug die Jahresprämie im Jahr 2016 schon 6.843 Euro. Für das Jahr 2017 lag der jährliche Beitrag des Gruppentarifs für die DHV-Mitglieder bei 7.639 Euro.
Grund für die gestiegenen Kosten sind die ebenfalls gewachsenen Kosten für schwere Geburtsschäden, die laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allein im Zeitraum 2003 bis 2012 eine fast 80-prozentige Häufung erfahren haben. Neben Schmerzensgeld muss auch der Erwerbsausfall des Kindes erstattet werden – und zwar ein Leben lang. Durch den medizinischen Fortschritt steigt zudem die Lebenserwartung auch Schwerstgeschädigter. Einhergehend damit fallen auch deutlich länger Pflege- und Therapiekosten an. Deshalb wurde auch die Deckungssumme inzwischen auf zehn Millionen Euro für jeden einzelnen Fall angehoben.
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Nun vermeldet DHV eine erneute Anpassung des Beitrags für die Gruppenhaftpflicht-Versicherung für Hebammen. Bereits zum 1. Juli 2018 sei die Prämie von 7.639 Euro auf 8.174 Euro pro Jahr angestiegen. Auch für die kommenden Jahre müssten die Prämien angehoben werden. So solle der Haftpflicht-Schutz für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen ab dem 01.07.2019 genau 8.664 Euro jährlich betragen und ab dem 01.07.2020 insgesamt 9.098 Euro jährlich. Für Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, sollen die Prämien indes nicht steigen. Auch für die Absicherung von Hebammen-Schülerinnen und -Studentinnen habe die neuerliche Änderung keine Auswirkung. Sie sollen weiterhin prämienfrei versichert sein.