Rente: Säulenübergreifende Renteninformation lässt auf sich warten
Die Bundesregierung will mittelfristig, dass die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung alle drei Säulen ausweist. Nun aber muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Erwartungen enttäuschen, dass dies schnell umzusetzen sei. Ein erster Schritt könne frühestens 2019 erfolgen - und vorerst nur unter Hinzunahme der Betriebsrenten.
Beim Thema Altersvorsorge setzt die Bundesregierung auf das sogenannte Drei-Säulen-Modell. Es besagt vereinfacht, dass für ein auskömmliches Alterseinkommen nicht nur die gesetzliche Rente entscheidend ist, sondern auch die zusätzliche private und betriebliche Vorsorge. Das Problem aber ist bisher, dass die Bundesbürger mit ihrer Renteninformation nur Auskunft über die gesetzliche Rente erhalten. Eine Gesamtschau ist so kaum möglich.
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Das soll sich künftig ändern. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) künftig alle drei Säulen der Rente abbilden soll. Dass dies möglich ist, zeigt ein Blick über die Ländergrenzen hinweg. Sowohl Schweden als auch die Niederlande haben ein entsprechendes Portal eingerichtet, indem sich der Bürger über seine gesamten Alterseinkünfte informieren kann.
Erster Schritt frühestens 2019
Nun aber muss ein Fachmann der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Erwartung dämpfen, dass die Renteninformation schnell überarbeitet und aufgepimpt werden kann. „Eine säulenübergreifende Vorsorgeinformation kommt frühestens 2019 und dann vermutlich nur in einem ersten Teilschritt“, sagte Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), laut einem Bericht von procontra Online. Thiede sprach auf einer Fachtagung vor Journalisten in Berlin und wird heute am Treffen der Rentenkommission teilnehmen, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für eine Rentenreform erarbeiten soll.
Thiede nannte laut dem Bericht auch Ursachen, warum mit einer schnellen Überarbeitung der Renteninformation nicht gerechnet werden dürfe. So seien einerseits noch Gesetzesänderungen notwendig. Andererseits müsse noch geklärt werden, wie die Werte der Betriebsrente und privaten Renten auszuweisen seien. Denn worauf die Ruheständler hoffen dürfen, hängt ja von vielen Faktoren ab, teils auch der Entwicklung der Kapitalmärkte. So sei zum Beispiel nicht geklärt, wie eine mögliche Dynamik der Rente oder Brutto- und Nettowerte auszuweisen seien.
Viele Berufsrentner kennen ihre Ansprüche nicht
Dabei könnte die Renteninformation indirekt auch die Privatversicherer zu mehr Transparenz zwingen und es den angehenden Rentnern erleichtern, ihre Ansprüche im Auge zu behalten. Beispiel Betriebsrente: Bisher gebe es noch keine umfassende Registrierung der individuellen Anwartschaften, berichtet Thiele. Bis zu fünf Prozent der erworbenen Anwartschaften seien Arbeitnehmern nicht bekannt, „insbesondere wegen Jobwechsel vor vielen Jahren“. Hier könnte die Deutsche Rentenversicherung Abhilfe schaffen, da sie über die notwendige digitale Infrastruktur verfüge, ein solches Register aufzubauen. Ein erster Schritt könne mit dem geplanten Rentenpaket der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden.
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Thiede gehört der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. an (GVG), eine Plattform, die Reformen des Sozial- und Gesundheitswesens ausarbeiten soll. Mitglieder der GVG sind die gesetzlichen Sozialversicherungen, die privaten Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen, berufsständische und betriebliche Einrichtungen der Alterssicherung, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und weiterer gesellschaftlich relevanter Institutionen.