Wenn Hausbesitzer ihre Immobilie gegen Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch und andere Naturgefahren absichern wollen, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Zusätzlich muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police erhältlich ist.

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Ein Versicherungsschutz ist grundsätzlich für fast alle Häuser in Deutschland möglich. Denn: 99 Prozent der Gebäude in Deutschland sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Davon geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon länger aus. Doch nur 41 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland haben ihr Hab und Gut gegen Hochwasserschäden und weitere Elementargefahren abgesichert. Doch die Unterschiede sind zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind, haben in Bremen gerade einmal 19 Prozent einen entsprechenden Schutz. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe. Schließlich bestand bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

Nur 46 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert

In Sachsen-Anhalt sind nur 46 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert. Diese Zahl will Ministerpräsident Reiner Haseloff ändern. Dazu wurde eine Kampagne angestossen. Unter der Überschrift "Sachsen-Anhalt versichert sich" sollen Anhaltiner für die eigene Vorsorge sensibilisiert werden. Denn: "Jeder Einzelne kann und muss Vorsorge treffen. Für Hausbesitzer und Wohnungsinhaber sollte ein ausreichender Versicherungsschutz selbstverständlich sein.", so Haseloff. Schließlich habe das Bundesland in den letzten zehn Jahren mehr als 450 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert.

Künftig möchte Sachsen-Anhalt keine staatlichen Soforthilfen mehr zur Verfügung stellen. Erst 2017 hatte das Land rund 400.000 Euro Soforthilfe an von Hochwasser oder Schlammlawinen betroffen Bürger ausgezahlt. Das hatte Regierungssprecher Matthias Schuppe im Dezember bekannt gegeben. "Das Kabinett ist sich jedoch einig: Das muss das letzte Mal gewesen sein", sagte Schuppe damals. Noch einmal werde das Land nicht einspringen, wenn sich die Betroffenen selbst gegen die Schäden hätten versichern können. In die gleiche Kerbe hatte auch Haseloff geschlagen: "Dass Elementarschäden eintreten können, das weiß inzwischen jeder – und deswegen wird es in Zukunft keine individuellen Hilfen mehr geben können."

Keine Soforthilfen mehr

Mit dem Plan, keine Soforthilfen mehr zu leisten, steht Sachsen-Anhalt nicht ganz allein da. Denn auch die bayerische Staatsregierung wolle vom 1. Juli 2019 an bei Elementar-Ereignissen keine staatlichen Soforthilfen mehr zur Verfügung stellen, wenn Immobilien gegen Elementarschäden versicherbar gewesen wären. Vorausgesetzt, der Immobilieneigner kann nicht nachweisen, sich vergeblich um eine private Absicherung gegen Hochwasser-Risiken bemüht zu haben.

Auch in anderen Bundesländern ist es wahrscheinlich, dass bald die Hausbesitzer ihr Bemühen um Privatschutz nachweisen müssen, bevor ihnen das Bundesland nach Hochwasserschäden mit Soforthilfen unter die Arme greift. Hintergrund ist ein Beschluss der Justizminister der Bundesländer aus dem Jahr 2015. Diese hatten auf ihrem Frühjahrstreffen vereinbart, dass zukünftig auch Staatshilfen an die Bedingung gebunden sein sollen, dass sich ein Hausbesitzer um eine Absicherung bemüht hat.

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Staatliche Hilfen soll demnach nur erhalten, wenn nachweislich keine Versicherbarkeit des Hauses vorliegt, bzw. die Beiträge in einem tatsächlich krassen Missverhältnis zum gebotenen Elementarschaden-Versicherungsschutz stehen sollten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Haus in einer Hochwasser-Gefährdungszone steht. Möglich ist der Nachweis mittels Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Auch in Sachsen ist eine entsprechende Richtlinie in Kraft.