Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Abschluss- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung zu deckeln. Doch ein Provisionsdeckel reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Auch die Verwaltungskosten sollen eine gesetzliche Obergrenze bekommen - sonst gebe es Schlupflöcher, um den Provisionsdeckel zu umgehen.

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„Wir brauchen harte Leitplanken“

BDV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Bildquelle: bundderversicherten.de„In Sachen Kosten brauchen wir harte Leitplanken: Beschränkung der Abschlusskosten und Beschränkung der Verwaltungskosten – ohne Schlupflöcher“, gibt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein zu bedenken. In einem am Donnerstag veröffentlichten Pressetext schießt Kleinlein teils scharf gegen Politik und Versicherer. So sollte das in 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) eine Senkung der Provisionen und Abschlusskosten bewirken. Kleinleins Analyse: Das Gesetz versagte total.

„Endlich wird Klartext geredet und zugegeben, dass die Versicherungsunternehmen eigentlich seit 2014 die Provisionen merklich senken sollten, das aber einfach nicht gemacht haben. Die Unternehmen sind unzuverlässige Partner für die Politik“, so Kleinlein. Und weiter: „Wer den Versicherungsunternehmen in Sachen Provisionssenkung und Kostenminderung vertraut, der wird verraten und verkauft“.

“Alles über 1,5 Prozent ist unredlich“

Auch die jetzigen Pläne reichen nach Ansicht des streitbaren Versicherungsmathematikers nicht aus. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Modell vorgeschlagen, wonach die Vermittler maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme für den Vertragsabschluss erhalten sollen. Weitere 1,5 Prozent sollen möglich sein, wenn die Vermittler bestimmte Qualitätskriterien erfüllen - etwa eine niedrige Stornozahl bei den Kunden.

„Das Ziel der Aufsichtsbehörde, Provisionen zwischen 2,5 Prozent und 4 Prozent der Beitragssumme zuzulassen, gibt dem Provisions-Missbrauch weiterhin zu viel Raum. Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, ist unredlich“, kritisiert nun Kleinlein. „Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel ist ein Provisionsverbot“.

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Auch der sogenannten Zillmerung will der Verband den Garaus machen: also stark vereinfacht, dass der Versicherer dem Kunden Vertriebs- und Abschlusskosten innerhalb der ersten fünf Jahre in Rechnung stellt. Nun sollen diese Kosten auf zehn Jahre verteilt werden, statt sie auf einen Schlag zu Beginn des Vertrages der Kundschaft anzulasten. „Nur, wenn Provisionen verteilt werden, haben Vermittler einen Anreiz, die Kundinnen und Kunden auch nachhaltig gut zu betreuen. Bei Riester-Verträgen werden schon heute die Provisionen verteilt. Das sollte auch bei allen anderen Vorsorgeprodukten geschehen“, sagt Kleinlein.

Schlupflöcher bei Verwaltungskosten

Nur die Provisionskosten zu deckeln, reicht nach Ansicht des BdV nicht aus. Den Versicherern müsse auch eine Höchstgrenze für die Verwaltungskosten vorgeschrieben werden, fordert Kleinlein. Es muss verhindert werden, dass Provisionen nur umbenannt werden und als Verwaltungskosten dann doch wieder den Versicherten schaden. „Wer abnehmen will, muss ja auch auf Zucker und Fett verzichten.“

Dass dies mehr ist als nur ein theoretisches Szenario, weiß der Verband aus eigener Erfahrung. Unter anderem gibt es eine Begrenzung bei den Provisionen bereits in der privaten Krankenversicherung. „Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, berichtet Kleinlein. Deshalb fordere der BdV einen "doppelten Kostendeckel – eine Beschränkung der Abschlusskosten und eine Beschränkung der Verwaltungskosten.“

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Vertriebskosten sanken geringfügig

Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion erneut bekräftigt, dass es einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung anstrebt. So sollen die Abschlusskosten im Sinne der Kunden weiter gedrückt werden. Details für einen möglichen Gesetzentwurf seien aber noch nicht ausgearbeitet. Dabei nannte die Bundesregierung auch Zahlen:

Im Jahr 2014, als das LVRG in Kraft trat, betrugen die durchschnittlichen Abschlusskosten noch 6,3 Prozent der verdienten Bruttobeiträge. Bis zum Jahr 2017 sanken sie auf 5,8 Prozent. Die Abschlussvergütung der Vermittler sei im selben Zeitraum um gut fünf Prozent gesunken. Ärgerlich: konkrete Daten, wie sich die Vermittlervergütung im Leben-Neugeschäft entwickelt hat, kann die Regierung nicht vorlegen (der Versicherungsbote berichtete).

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