Damit stützt das OLG Celle indirekt die Interpretation sowohl des PKV-Verbandes als auch der BaFin. Beide hatten ebenfalls argumentiert, dass es gar nicht darauf ankomme, wie viel Geld ein Treuhänder von einem Versicherer erhalte und ob er von ihm finanziell abhängig sei. Entscheidend sei allein, dass der Aktuar von der BaFin hierfür für geeignet erklärt wurde und für die Aufgabe zugelassen sei.

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BaFin beleuchtet nicht Einkünfte der "unabhängigen" Treuhänder

Brisant: Wie die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag einräumen musste, prüft die BaFin überhaupt nicht, wie viel Geld ein Treuhänder vom Versicherer erhält. Die Finanzaufsicht prüft stattdessen zum Beispiel, ob der Treuhänder mit einem Vorstand aus dem Unternehmen verwandt ist oder ob er selbst einen Versicherungsvertrag beim Anbieter hat.

Das hat der BaFin den Vorwurf eingebracht, sie selbst kontrolliere zu lax und vernachlässige die Interessen der Verbraucher. „Die BaFin ist eine Aufsichtsbehörde, die für die Wahrung der Belange der Versicherten und nicht, wie man manchmal denken könnte, allein der Versicherer tätig ist“, so hat die gängige Praxis der Grünen-Politiker Gerhard Schick kommentiert (der Versicherungsbote berichtete).

Wer im Treuhänder-Streit auf mehr Transparenz gehofft hatte, dem gaben die Richter noch einen weiteren Dämpfer mit. Unter Umständen müssen die beauftragten Aktuare nämlich gar nicht öffentlich machen, wie viel Geld sie von welchem Versicherer bekommen, weil es gegen deren Recht auf informelle Selbstbestimmung verstoße. Folgt man diesem Ansatz, ließe sich die finanzielle Unabhängigkeit der Treuhänder überhaupt nicht mehr öffentlich überprüfen. Sie könnten komplett am Tropf eines Versicherers hängen - und trotzdem als unabhängige Treuhänder tätig sein. Das Handelsblatt zitiert aus der Urteilsbegründung:

„Zum einen würde die Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders im Zuge der Überprüfung einer (gegebenenfalls jeder) Prämienanpassung zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Gerichte führen. Zum anderen würde eine solche Überprüfung auch den Treuhänder erheblich belasten und in dessen Recht auf informelle Selbstbestimmung eingreifen.“

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Kritiker dieser Praxis können nun darauf hoffen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) anders entscheidet als das OLG Celle. Für Oktober wird ein Urteil vom obersten Zivilgericht in Deutschland erwartet. Der PKV-Verband begrüßte das Urteil hingegen. „Aus unserer Sicht ist das von den Mitgliedsunternehmen praktizierte Treuhänder-Verfahren gesetzeskonform. Es hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, sagte Florian Reuther, Geschäftsführer Recht beim PKV-Verband dem Handelsblatt.

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