Kfz-Versicherung - Typklassen für 2019 ändern sich für über elf Millionen Autofahrer
Knapp 5,4 Millionen Autofahrer profitieren 2019 von besseren Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig müssten allerdings auch rund 5,7 Millionen Fahrer mit höheren Beiträgen in der Haftpflicht rechnen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen für rund 29.000 verschiedene Pkw-Modelle neu berechnet. Große Umstufungen blieben auch nach der neuen Typklassenstatistik eher die Ausnahme. So bleiben in der Kfz-Haftpflichtversicherung für fast drei Viertel der Pkw die Typklassen des Vorjahres erhalten. Das betrifft rund 29,5 Millionen Autofahrer. In der Vollkasko ändern sich die Typklassen für rund 47 Prozent der Fahrzeughalter. Während sich 44 Prozent der Vollkasko-Versicherten auf eine niedrigere Typklasse freuen dürfen, müssen drei Prozent eine höhere Einstufung hinnehmen. Bei der Teilkasko bleiben die Einordnungen für immerhin fast zwei Drittel der Autofahrer (61 Prozent) unverändert. Für rund 37 Prozent winkt eine niedrigere Stufe. Lediglich zwei Prozent müssen mit einer höheren Typklassen vorlieb nehmen.
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Hohe Einstufungen ergeben sich für viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs, unter anderem für den Porsche Cayenne Turbo 4.0, den Audi A8 50 TDI Quattro oder den BMW X6 XDrive 40D. Vergleichsweise niedrig eingestuft werden unter anderem der Renault Twingo 1.2, der Skoda Citigo 1.0 oder der Smart Fortwo Cabrio 0.9 - allesamt Kleinwagen.
Nur für wenige Modelle ging es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung erreichte etwa der VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion eine um drei Stufen bessere Typklasse. Dagegen verschlechterte sich der Renault Kadjar 1.2 um drei Klassen. Ob Ihr Fahrzeug in eine neue Typklasse eingestuft wurde, erfahren Sie auf der typklasse.de.
Typklassen: Einstufung durch Unfallstatistik
Je höher die Einstufung der Typklasse, um so teurer ist die Autoversicherung. In die Berechnungen der Vollkasko-Versicherung fließen die Versicherungsleistungen für Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen und für Teilkasko-Schäden ein. Dazu gehören etwa Schäden durch Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse. Für die Statistiken der Teilkaskoversicherung werden nur Teilkaskoschäden betrachtet.
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Dazu wird jedes Jahr vom GDV eine Schadenbilanz von rund 29.000 verschiedenen Automodellen bestimmt. Werden im Vergleich zu den letzten drei Jahren weniger Schäden gemeldet, wird das Model in eine niedrigere Klasse eingestuft. Umgekehrt ist es genauso. Für Versicherungsunternehmen ist die Einstufung unverbindlich, kann aber ab sofort in Neuverträgen und für bestehende Verträge umgesetzt werden. In der Regel gilt die Typklasse ab dem 1. Januar 2019.