Was tun, wenn zu wenige Menschen riestern oder mit einer Betriebsrente vorsorgen, weil sie von der Komplexität der Produkte überfordert sind? Hier hat die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen das Konzept der Deutschland-Rente ins Spiel gebracht. Ein Staatsfonds soll geschaffen werden, betreut von der gesetzlichen Rentenkasse, in das die Deutschen einen Teil ihres Lohnes einzahlen, solange sie nicht explizit widersprechen („Opt-out-Modell“). Im Gegenzug soll der Fonds zum Selbstkostenpreis arbeiten. Der Staat bürgt für die Auszahlung. Geringverdiener sollen zusätzlich vom Staat beim Aufbau ihres Kapitalstocks unterstützt werden.

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Thomas Schäfer, Finanzminister Hessens. Der CDU-Politiker wirbt für die Idee der Deutschland-Rente. Bildquelle: thschaefer.deAm 23. März 2018 hatte die hessische Landesregierung ihre Idee zur Deutschlandrente zur Beratung an die Fachausschüsse des Bundesrates gegeben. Passiert ist seither - scheinbar nichts. Damals mit großem medialen Interesse begleitet, scheint die die Deutschland-Rente nun komplett aus der Debatte verschwunden, was freilich auch an der politischen Sommerpause liegen kann. Anlass für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), einem Think Thank der Deutschen Bank, einmal beim Hessischen Finanzminister nachzufragen, in welcher Schublade denn das Konzept abgeblieben ist.

Kein Bundesrats-Beschluss, aber in Hessen Wahlkampf-Thema

Hessens Finanzminister ist derzeit Thomas Schäfer (CDU), Bankkaufmann und promovierter Jurist. Und der ist nach wie vor vom Konzept der Deutschland-Rente überzeugt.

Zwar habe der Bundesrat noch keinen Beschluss über den Entschließungsantrag zur Deutschland-Rente gefasst, berichtet der 52jährige im DIA-Interview. Er hoffe aber, „dass unsere guten Argumente eine Mehrheit finden und der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, in unserem Sinne tätig zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen“. Entschließungsanträge haben für die Bundesregierung zwar keine bindende Wirkung, seien aber stets ein „starkes Signal“, kommentiert Schäfer.

Der Hessische Finanzminister wertet es auch nicht als negativ, dass die Deutschland-Rente im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung keine Rolle spielt, ja nicht einmal wörtlich auftaucht. „Der Koalitionsvertrag spricht sich schließlich für die Weiterentwicklung der kapitalgedeckten Altersvorsorge aus und fordert die Entwicklung eines Standardprodukts. Das sind wesentliche Elemente, die wir mit der Deutschlandrente anstreben“, so Schäfer.

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Damit nicht genug. Am 28. Oktober wählt Hessen einen neuen Landtag - und Schäfer will auch mit der Deutschland-Rente für die Christdemokraten in den Wahlkampf ziehen. „Im Wahlkampf geht es darum, zu zeigen, was man erreicht hat, aber auch darum, welche Probleme noch angegangen werden müssen – und vor allem, welche Lösungen man dafür hat. Mit der Deutschland-Rente haben wir eine Lösung für ein Thema, das viele Menschen beschäftigt“, sagt der Politiker und Jurist.

Grundgesetz soll Staatsfonds vor Begehrlichkeiten des Staates schützen

Angesichts der demografischen Entwicklung stoße das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Lebensstandardsicherung an Grenzen, sagte Schäfer in dem Interview. Deshalb sehe er auch Ideen der SPD kritisch, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent zu stabilisieren oder gar anzuheben. „Wer das Leistungsniveau ungeachtet dessen festschreiben möchte, muss auch die Frage nach der Finanzierung beantworten. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: höhere Beiträge oder ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln. Beides geht zulasten der Erwerbstätigen“, sagte Schäfer.

An einem Kapitalstock führe kein Weg vorbei. „Hier stellen sich unweigerlich Fragen der Gerechtigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Wir sollten den Bürgern nichts vormachen“, so der CDU-Politiker. Sehr bewusst hat dabei die Hessische Landesregierung ihr Modell als Alternative zu den vermeintlich komplexen und intransparenten Riester-Policen beworben. „Wer Sorgen vor überteuerten Riesterprodukten hat, wählt das einfache und kostengünstige Standardprodukt des neugeschaffenen Deutschlandfonds“, schreibt die Hessische Landesregierung in einem Positionspapier.

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Kritik, wonach der Staat in Zeiten knapper Kassen auf den Kapitalstock des Fonds zugreifen könnte, will Hessen mit dem Verweis auf das Grundgesetz abschmettern. Dieses Argument überzeuge nicht für den Deutschland-Fonds. „Hier erwirbt jeder für seine eingezahlten Beiträge Anteile am Fondsvermögen. Diese Anteile sind von Artikel 14 des Grundgesetzes vor staatlichem Zugriff geschützt“, heißt es im Papier der Hessischen Landesregierung. Verwalten sollen den Fonds Banken oder Vermögensverwalter, die anhand einer öffentlichen Ausschreibung gefunden werden (der Versicherungsbote berichtete).

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