Deutschland im Ausnahmezustand: Nachdem ein 35jähriger Mann nach einem Stadtfest mutmaßlich von zwei Männern aus Syrien und dem Irak erstochen wurde, kam es am Montag in Chemnitz zu teils gewalttätigen Demonstrationen. Rechte Gruppen dominierten die vermeintlichen Proteste tausender Menschen, Hetzjagden auf ausländisch aussehende Mitbürger und öffentlich gezeigte Hitlergrüße waren der traurige Höhepunkt. Dabei flogen auch Flaschen und Steine. Mindestens sechs Menschen wurden verletzt, es entstand ein hoher Sachschaden.

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Wer aber kommt dafür auf, wenn der Mob derart tobt? Hier sei an eine Klausel aus vielen Versicherungsverträgen erinnert. Sogenannte innere Unruhen sind demnach oft nicht versichert. Das Versicherungsmagazin hat dies zum Anlass genommen, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anzufragen, ob die Ausschreitungen im Chemnitz als „innere Unruhen“ gewertet werden können. Die Betroffenen können aufatmen: Das ist nicht der Fall.

Vorgänge in Chemnitz als Demonstrations-Schäden eingestuft

Zwar werde als innere Unruhe gewertet, „wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben“, zitiert das Fachportal aus der Antwort eines GDV-Sprechers. Die Vorgänge in der Sachsen-Metropole würden aber immer noch als Demonstrationen gewertet. Die Versicherer leisten also auch dann, wenn innere Unruhen laut Vertrag ausgeschlossen sind.

Wurde das Auto geschädigt, so zahlt bei Feuer und eingeschlagenen Scheiben die Teilkasko, bei Randale die Vollkasko. Bei Feuerschäden im Haus oder dem Inventar von Gewerbebetrieben springt die Hausratversicherung ein. Bei privaten und gewerblichen Wohngebäude-Tarifen gibt es teils auch die Möglichkeit, die Deckung um „innere Unruhen“ zu erweitern.

Grundsätzlich aber gilt: Der Verursacher muss den Schaden selbst dem Geschädigten erstatten, einschließlich eventueller Leistungen wie Schmerzensgeld. Weil bei großen Gruppen der Urheber eines Schadens nicht ermittelbar ist, können die Betroffenen noch auf das Opferentschädigungsgesetz (OEG) nach dem Sozialgesetzbuch hoffen. Es soll Opfer von Gewaltdelikten entschädigen, wenn sie erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden, weil der Staat seinen hoheitlichen Aufgaben zum Schutz der Bürger nicht ausreichend nachkam. Die Sächsische Polizei musste einen Tag nach den Ausschreitungen einräumen, dass sie zu wenig Einsatzkräfte vor Ort hatte, weil sie mit der Masse an Demonstrierenden nicht gerechnet hatte.

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Kostenloses Konzert gegen Fremdenfeindlichkeit

Als Reaktion auf die Ausschreitungen vom Montag haben mehrere prominente Musiker ein Konzert gegen rechts angekündigt, das unter dem Motto „Wir sind mehr“ am kommenden Montag, dem 03.09., ab 17 Uhr auf dem Platz am Karl-Marx-Monument stattfinden soll. Das Line-Up kann sich sehen lassen: Mit dabei sind unter anderem die Toten Hosen und Kraftklub, zwei der aktuell prominentesten Rock-Bands hierzulande. Auch die Rapper Marteria und Casper, K.I.Z, Feine Sahne Fischfilet und Trettman wollen kostenlos auftreten.