Bundesarbeitsminister Heil will Beamte in Rentenkasse integrieren
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will prüfen, ob auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden können. Dies werde Thema eines sogenannten Zukunftsdialogs sein. Konkrete Pläne, wie die Rentenkasse für Beamte geöffnet werden kann, gibt es bisher allerdings noch nicht.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will prüfen, ob er auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) einbeziehen kann. Das werde Thema eines Zukunftsdialogs sein, der sich auch der Alterssicherung widmen soll. Der 45jährige kündigte die Pläne am Rande einer Eröffnungsveranstaltung des Zukunftsdialogs an, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
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Heil betonte aber, dass es noch „keine Vorfestlegungen“ gebe. Es sei schon deshalb schwierig, Beamte in die Rentenkasse zu bringen, weil die meisten von ihnen in Ländern und Kommunen beschäftigt seien. Soll heißen: Die Prüfung ist ergebnisoffen, Details sind bisher nicht ausgearbeitet.
Die Pläne stehen im Zusammenhang mit stark steigenden Ausgaben für Pensionen. Nach einer Prognose des Freiburger Rentenexperten Bernd Raffelhüschen hat der Staat bis zum Jahr 2050 rund 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für Pensionen und Beihilfen aufzubringen. Der Mammutanteil davon, etwa 870 Milliarden Euro, gehe für die Ruhegelder im Alter drauf.
Rentenkasse breiter aufstellen: Auch Selbstständige sollten einzahlen
Die Pläne des Bundesarbeitsministers zielen auch darauf, mehr Beitragszahler in die Rentenkasse zu bringen. So stellte er weitere Vorschläge vor, wie die sozialen Sicherungssysteme breiter finanziert werden können. Im nächsten Jahr wolle er den Weg frei machen, damit auch Selbstständige in die Rentenkasse aufgenommen werden können, sagte Heil laut dpa. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Freiberufler Wahlfreiheit haben, ob sie sich gesetzlich versichern oder eine private Form der Altersvorsorge bevorzugen.
Beamte stehen im Alter besser da
Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Sie müssen für ihre Pension keine Beiträge einzahlen, sondern die Ruhegelder werden hauptsächlich aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern finanziert. Dabei zeigt sich, dass Beamte in der Regel weit besser versorgt sind als gesetzlich Rentenversicherte.
Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung 2017 erhielten Staatsdiener im Jahr 2015 eine Pension vor Steuern von durchschnittlich 2.940 Euro im Monat. Neuere Zahlen liegen hierzu nicht vor.
Von derartig hohen Bezügen können Altersrentner in der gesetzlichen Rentenkasse nur träumen. Gesetzlich rentenversicherte Männer erhalten im Westen 1.040 Euro Brutto-Altersrente, in Ostdeutschland 1.124 Euro (Daten für 2016). Für Frauen sieht es noch düsterer aus. Im Westen bekommen sie im Schnitt 580 Euro Rente, im Osten 846 Euro.
Eine wichtige Ursache, weshalb die Beamten mehr Altersgeld erhalten, ist die Tatsache, dass sich ihre Pension am letzten Ruhestandsgehalt vor der Pensionierung orientiert. Dann aber verdienen Beamte am meisten. Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des Bruttolohns, den sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Viele Staatsdiener gehen aber weit zeitiger in Pension: Beamt*innen und Richter*innen im Schnitt mit 62,5 Jahren, Berufssoldat*innen sogar mit 54,1 Lebensjahren. Deshalb liegt das durchschnittliche Pensionsniveau der Staatsdiener derzeit bei 68,1 Prozent.
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Gesetzliche Renten fallen hingegen weit niedriger aus, weil sie sich am Durchschnittseinkommen über das ganze Berufsleben hinweg orientieren. Hätte ein Ruheständler 45 Jahre immer den Durchschnittslohn vor Steuern erhalten und den entsprechenden Beitrag in die Rentenkasse eingezahlt, würde er aktuell circa 48,1 Prozent seines Durchschnittseinkommens erhalten.