Frauen erhalten höhere Renten
Frauen, die neu in Altersrente gehen, erhalten im Schnitt weit höhere Renten als noch vor vier Jahren. Erhielten Frauen 2013 im Schnitt noch rund 546 Euro Altersrente, so waren es 2017 bereits rund 716 Euro. Das zeigen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Die durchschnittlichen Altersbezüge von Frauen, die neu in Rente gehen, sind seit 2013 deutlich angestiegen. Betrug die Altersrente von Neurentnerinnen 2013 noch rund 546 Euro im Schnitt, ist sie bis 2017 auf rund 716 Euro angewachsen: ein Plus von 31 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin hin. 2016 lag die Durchschnittsrente bei rund 681 Euro.
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„Grund für den Anstieg ist vor allem die Einführung der Mütterente in 2014“, heißt es als Erklärung in einem Pressetext der Rentenversicherung. Doch dies sei nicht der einzige Grund. Auch die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie die hohen Rentenanpassungen der letzten Jahre würden sich positiv auswirken.
Mütterrente: Bessere Anrechnung von Erziehungszeiten
Mit der Reform der Mütterrente bekamen Mütter (und Väter) zum 1. Juli 2014 einen zusätzlichen Rentenpunkt für ihre Erziehungszeiten gutgeschrieben. Seitdem wird die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder mit insgesamt zwei Rentenpunkten honoriert. Für Kinder, die ab 1992 zur Welt gekommen sind, gibt es drei Rentenpunkte. Aktuell entspricht ein Rentenpunkt pro Kind und Monat 32,03 Euro im Westen und 30,69 Euro im Osten.
Die Bundesregierung will hier weiter nachbessern. Laut einem Kabinettsbeschluss soll es ab 2019 einen weiteren halben Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder geben. Damit würden insgesamt 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt. Hier muss der Bundestag aber noch zustimmen. Ebenfalls profitieren sollen erziehende Frauen von der sogenannten Grundrente. Wer 35 Beitragsjahre vorweisen kann, soll ein Ruhestandsgeld von mindestens zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten, so die Pläne der Bundesregierung.
Debatte um Altersarmut von Frauen
Dennoch: Beim Blick auf die Daten fällt auf, dass auch die deutlich höhere Durchschnitts-Rente für Frauen kaum ein auskömmliches Leben garantiert. Mit 716 Euro Bruttorente liegen die Altersbezüge noch weit unter dem offiziellen Grundsicherungsbedarf von aktuell rund 785 Euro netto. Das lässt auf eine starke Armutsgefährdung von Frauen im Alter schließen.
Die Rentenversicherung weist deshalb darauf hin, dass die Durchschnittsrente nicht sehr aussagekräftig sei, was die Gesamtabsicherung von Frauen angeht. So hätten etwa Hausfrauen oder Frauen, die lange selbstständig tätig waren, teilweise nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt und erhalten eine sehr niedrige Rente, was den Durchschnittswert senke. Auch seien Frauen anderweitig abgesichert, etwa über ihren Lebenspartner oder über Vermögen.
Sozialforscher*innen wie Irene Götz von der LMU München, die viele Einzelinterviews mit Seniorinnen geführt hat, werten dies anders. "Frauen sind besonders von der Altersarmut gefährdet, da sie auch ihr ganzes Berufsleben lang weniger verdienen als Männer. Sie waren und sind es noch immer, die für die Kindererziehung und oft auch für die Pflege der Eltern Abstriche bei der Karriere machen", schreibt sie in einem Gastbeitrag für Zeit Online. So würden beispielsweise in Bayern aktuell mehr als 80 Prozent aller Frauen mit Kindern nur in Teilzeitarbeit jobben. Die Folgen: Nicht nur müssten viele ältere Frauen mit einem Job ihre Rente auffrischen. Sie würden auch vereinsamen und sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, weil ihnen das Geld für soziale Teilhabe fehle.
Altersrente für Frauen läuft aus
Eine weiterer Ursache für höhere Renten: Frauen zahlen im Schnitt länger Beiträge zur Rentenversicherung ein, berichtet die DRV, da die Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbezugs begrenzt wurden. So sei die sogenannte Altersrente für Frauen ausgelaufen.
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Anspruch auf diese Altersrente hatten vor dem 1. Januar 1952 geborene weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre an Pflichtbeitragszeiten in der Rentenkasse zurückgelegt haben. Für Versicherte, die nach 1951 geboren worden, gibt es diese Altersrente nicht mehr.