Pauschaldotierte Unternehmenskasse: Ein Mehrwert für Finanzdienstleister
Die Unternehmenskasse ist zwar der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, aber immer noch weitgehend unbekannt. Dabei bietet sie für Finanzdienstleister und Honorarberater viele Vorteile in der Arbeit mit Unternehmenskunden. Ein Gastkommentar von Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG.
Spätestens seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und der damit verbundenen weitgehenden Verpflichtung von Unternehmen, Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten, nimmt die bAV wieder mehr Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Zugleich verengt sich der Blick vieler Unternehmen und Berater aber in der Regel auf drei der fünf bekannten Durchführungswege: Pensionszusage, Direktversicherung und Pensionskasse. Der Grund dafür ist ganz einfach: Diese Arten der bAV werden in der Regel mit einem Finanz- oder Versicherungsprodukt unterlegt, in das die Gelder für die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Damit sind sowohl Direktversicherung als auch Pensionskasse unmittelbar versicherungs- und produktabhängig, mittelbar ebenso die Pensionszusage.
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Das wiederum macht es für Vermittler schwerer, die Konzepte in den Unternehmen zu implementieren. Vielfach werden Produktlösungen rundweg abgelehnt, unter anderem aus den weidlich in der Öffentlichkeit diskutierten Gründen der hohen Kosten, der Inflexibilität und eher unterdurchschnittlicher Rendite. Das führt dann zu weitreichenden Diskussionen mit Unternehmern und/oder Geschäftsführern, zu sorgenvollen Gesichtern und einem erheblich erschwerten Vertrieb.
In der Praxis hat sich daher ein Instrument als sehr wirkungsvoll herausgestellt, das gerade die Unabhängigkeit von Produkten und Gesellschaften in den Fokus rückt und vom Unternehmen nach den individuellen Vorstellungen gesteuert werden kann. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse (Unterstützungskasse) ist der älteste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und seit den 1830er Jahren im Einsatz. Dabei gründet ein Unternehmen mit der Unternehmenskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, für sonstige Personen, die mit dem Unternehmen vertraglich verbunden sind und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.
Die Beträge, die ein Unternehmen in die eigene Unternehmenskasse einzahlt, können als Aufwand steuerlich geltend gemacht – damit wird die Steuerlast für ein Unternehmen ganz erheblich reduziert. Die Erträge aus diesen Dotierungen wiederum werden in der steuerbefreiten Unternehmenskasse erwirtschaftet und können vom Unternehmen wiederum für Investitionen oder auch Ausschüttungen genutzt werden. Die Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert, da das Geld in der Unternehmenskasse entweder extern verwaltet wird oder, völlig legal, zurück ins Unternehmen fließt, um darüber die Gewinne zu mehren.
Will heißen: In der Regel bleiben die Dotierungen fiktiv, sie fließen also gar nicht ab, sondern werden vom Unternehmen steuerlich stark begünstigt für Wachstum, Investitionen, Vermögensverwaltung etc. genutzt. Steuerrechtlich ist dies durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert.
Das bedeutet: Unternehmen erhalten durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse ein steuerlich interessantes bAV-Modell, das sie völlig flexibel und zum höchsten Nutzen der Mitarbeiter und für die eigene Liquiditätsbasis einsetzen können. Und Finanzdienstleister, Honorarberater und Co. geben den Impuls dafür, ein produktunabhängiges bAV-Konzept einzurichten. Das stärkt das Vertrauen in die Beratungskompetenz und schafft eine neue Basis der Zusammenarbeit.
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Zumal die Praxis regelmäßig zeigt, dass Unternehmer das freiwerdende Kapital gerne – zumindest teilweise – anlegen möchten, um die Unternehmenskasse abzusichern. Dann kommen natürlich die Vermittler mit ihren Lösungen wieder ins Spiel und können ein Vermögensverwaltungskonzept, das auf den Dotierungen der Unternehmenskasse beruht, implementieren. Sie profitieren also auf zwei Ebenen davon, ohne sich Vertriebs- und Produktdruck zu unterwerfen.