Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden auch 2019 voraussichtlich stabil bleiben, so prognostiziert die GKV-Chefin Doris Pfeiffer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Mitteldeutschland (RND). Gesetzliche Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge seit dem 1. Januar 2015 von ihren Mitgliedern erheben, soweit der Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Durch die gute Konjunktur und die damit verbundenen Einnahmen aufgrund der Löhne sank der durchschnittliche Zusatzbeitrag Anfang 2018 bereits um 0,1 Prozentpunkte und liegt seitdem bei 1,0 Prozent.

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Versichertenentlastungsgesetz: Rücklagen der Krankenkassen unter Druck

Doris Pfeiffer kritisierte Pläne, zur Senkung der Zusatzbeiträge die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen anzugreifen: „Wir werden die Mittel brauchen, sollte es konjunkturell einmal schlechter laufen." Gestritten wird um Reserven von etwa 19,1 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Kassen sowie von 8,6 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds (der Versicherungsbote berichtete).

Der Hintergrund: Bereits im Juni dieses Jahres beschloss das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Versichertenentlastungsgesetz, der neue Obergrenzen für die Rücklagen gesetzlicher Krankenkassen definiert. Dieser sieht vor, die Reserven deutlich abzuschmelzen. Er muss noch vom Bundestag beschlossen werden und soll zum Jahresanfang 2019 in Kraft treten.

So dürfen Rücklagen künftig die Höhe einer Monatsausgabe nicht übersteigen. Kassen mit höheren Rücklagen müssen laut Gesetzentwurf innerhalb von drei Haushaltsjahren die überschüssigen Beträge abbauen. Tun sie dies nicht, gehen überschüssige Rücklagen an den Gesundheitsfonds und werden unter allen Kassen aufgeteilt. Ausnahmen sind nur für Kassen mit weniger als 50.000 Mitgliedern vorgesehen.

Allerdings ist umstritten, welche Auswirkungen diese Obergrenzen auf die Zusatzbeiträge haben werden. Zwar zahle in Zukunft jeder durchschnittlich etwa 80 Euro weniger für die Krankenkasse, wie das Gesundheitsministerium beteuert. Zeit Online weist aber darauf hin, dass diese Zahl eine reine Rechengröße ist: das bedeutet, sie kann für Krankenkassen verschiedene Auswirkungen haben. Besonders Mitglieder großer Versicherer wie der AOK oder der Techniker Krankenkasse (TK) würden von der Gesetzesänderung profitieren. Mitglieder kleinerer Kasse wiederum würden kaum etwas merken.

Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags ab dem 1. Januar 2019

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Darüber hinaus wurde mit dem Gesetzentwurf im Juni auch eine Veränderung beschlossen, die wirklich allen von Zusatzbeiträgen betroffenen Versicherten zugute kommt. Bisher wurde nur der allgemeine Beitragssatz (derzeit 14,6 Prozent) zu je gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen, die Zusatzbeiträge hingegen schulterten die Versicherten allein. Ab 2019 aber wird auch der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert und wird somit zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen.