Versicherungsbetrug: Makler zu Freiheitsstrafe verurteilt
Das Landgericht Schweinfurt hat einen 54-jährigen Versicherungsmakler wegen vielfachen Betrugs verurteilt, wie der Bayerische Rundfunk meldet. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann in 233 Fällen Provisionen in Höhe von insgesamt 750.000 Euro erschlich. Auch seinen Kund*innen entstand ein hoher Schaden: Sie bekamen völlig unpassende Verträge aufgeschwatzt.
Es ist eine stolze Zahl: In 233 Fällen soll ein ehemaliger Versicherungsmakler aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld Provisionen erschwindelt haben. Sowohl Kunden als auch Versicherer wurden durch den heute 53jährigen geschädigt. Die Richter des Landgerichtes Schweinfurt fällten ein entsprechend strenges Urteil. Der Mann wurde am Montag zu einer 50monatigen Gefängnisstrafe verurteilt (Az: 2 JS 4256/13).
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Fondsgebundene Rentenversicherung für Hochbetagte
Das Vorgehen des Mannes ist einigermaßen kurios. So habe er einerseits seinen Kundinnen und Kunden völlig unsinnige Verträge aufgebürdet: Versicherungen, von denen er sich eine hohe Provision versprach. Zum Beispiel eine fondsgestützte Rentenversicherung, deren Rentenzahlungen erst begonnen hätten, wenn der Versicherungsnehmer das Alter von 88 Jahren erreicht hätte.
Auch wurden Angaben zu Gesundheitszustand und Identität der Versicherungsnehmer gefälscht, damit Versicherungen trotz riskanter Umstände Anträge auf Vertragsabschluss akzeptieren. Die Versicherer seien dadurch Verträge eingegangen, die sie bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände verweigert hätten: etwa Rentenversicherungen für hochbetagte Menschen, die bereits das Rentenalter erreicht hatten. Hier darf vermutet werden, dass der Makler die Gutgläubigkeit und Naivität einiger seiner Kunden ausnutzte.
Strafe nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
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Die Verteidigung plädierte für eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Stattdessen blieb die Strafe nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: diese verlangte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten.