Bundesregierung will Provisionsdeckel im ersten Quartal 2019 vorlegen
Die Bundesregierung hält weiterhin daran fest, einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung einzuführen. Das berichtete Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, am Donnerstag auf einer GDV-Veranstaltung in Berlin. Bereits im ersten Quartal 2019 soll es einen konkreten Vorschlag geben, um den Deckel in ein Gesetz zu gießen.
Auch weiterhin verfolgt die Bundesregierung Pläne für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. Das berichtet das „Handelsblatt“ am Donnerstag. Genauere Details hierzu habe Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, bei einer Veranstaltung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekanntgegeben.
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Ein Provisionsdeckel sei notwendig, um Abschlusskosten zu senken und „Fehlanreize im Vertrieb zu vermeiden“, zitiert das Handelsblatt Kukies. Dies habe der Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) gezeigt. Anfang 2014 in Kraft getreten, sollte das Gesetz die Versicherer freiwillig dazu bewegen, die Abschlusskosten bei Altersvorsorge-Produkten im Sinne des Kunden zu senken. „Die Evaluierung zeigt, dass die Vergütung der Vermittler nur um fünf Prozent gesunken ist“, wird Kukies zitiert.
Aktuell würde das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Details eines solchen Provisionsdeckels arbeiten. Ein erster Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzentwurf soll dann 2019 präsentiert werden. Es ist zu erwarten, dass der Deckel dann spätestens im Folgejahr gelten soll und wird.
Lebensversicherer werden bei Finanzpuffer entlastet
Freuen können sich hingegen die Lebensversicherer. So plane die Bundesregierung, sie bei der Zinszusatzreserve (ZZR) zu entlasten, so berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf BaFin-Chef Felix Hufeld. Das ist ein zusätzlicher Finanzpuffer, den Lebensversicherer verpflichtend ansparen müssen, um langfristig die Garantien und Leistungen ihrer Kundinnen und Kunden bedienen zu können.
Weil sich diese Reserve an der Wertentwicklung bestimmter langjähriger Anleihen orientiert - stark vereinfacht muss mehr zurückgelegt werden, wenn sich deren Zins schlecht entwickelt, ist sie zuletzt regelrecht explodiert. Bei rund einem Drittel der Unternehmen reichen die Erträge aus den Kapitalanlagen alleine nicht mehr aus, um die Reserve zu bedienen. Kosten- und Risikogewinne müssen herangezogen werden zur Erfüllung der Verpflichtungen.
Auf stolze 60 Milliarden Euro summiert sich der mittlerweile angesparte Finanzpuffer zum Jahresende 2017 - Tendenz stark steigend. Er könnte einige Versicherer selbst in Schieflage bringen, obwohl er doch die Solvenz der Unternehmen stützen soll (der Versicherungsbote berichtete).
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Nun sollen die Versicherer deutlich weniger Geld zurücklegen müssen. Im Gespräch sind Entlastungen von 14 Milliarden Euro für 2018. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und rückwirkend für das gesamte Jahr 2018 gelten, berichtet Hufeld laut „Handelsblatt“.