DSGVO: Betrüger wollen Gewerbetreibende abzocken
Wer als Gewerbetreibender ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhält, sollte auf keinen Fall das Formular ausfüllen – es handelt sich um den Versuch hinterlistiger Abzocker. Davor warnt der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) und bittet zudem: Stellen Sie Strafanzeige wegen versuchten Betrugs!
Das verschärfte Haftungsrisiko aufgrund neuer Regeln zur Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Betrüger machen sich das nun zunutze: Massenhaft erhalten derzeit Gewerbetreibende betrügerische Fax-Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“! Das Ziel der Absender: Man will an das Geld der Unternehmer.
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Ausgenutzt werden soll die Verunsicherung aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung
Das Schreiben täuscht einen behördlichen Absender vor. So wird arglistig auf die „gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ verwiesen. Besonders perfide: Eine knappe Frist drängt – dem Anschein nach ganz „amtlich“ – zur Eile. In Wirklichkeit aber droht ein kostenpflichtiges dreijähriges Abonnement bei einem kommerziellen Anbieter. Kostenpunkt: 498 Euro jährlich, wie aus dem Kleingedruckten hervorgeht.
Was ist zu tun?
Ganz wichtig: Das Scheinformular darf nicht ausgefüllt und zurückgesendet werden. Auch gilt es, Kunden und andere Gewerbetreibende vor der betrügerischen Firma zu warnen. Hat man bereits einen Vertrag durch Ausfüllen des Formulars abgeschlossen, sollte man diesen umgehend widerrufen. Der geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth bittet zudem darum, Strafanzeige wegen versuchtem Betrugs zu stellen ... sollte doch ein solcher Betrugsversuch nicht ohne Konsequenzen bleiben.
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