Etwa neun Prozent der Deutschen oder hochgerechnet 2,4 Millionen Menschen haben schon einmal falsche Angaben gegenüber ihrer Versicherung gemacht. Das zeigt eine Umfrage aus dem Hause Creditreform Boniversum, für die bevölkerungsrepräsentativ 1.008 Verbraucher im Alter von 18 bis 69 Jahren befragt wurden. Abgefragt wurden die Sparten Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht und Kfz-Versicherung.

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Die Zahlen decken sich mit einer Sonderauswertung des Versicherungsdachverbandes GDV aus dem Jahr 2017. Demnach zeigt ungefähr jede zehnte Schadensmeldung in den Sparten Kraftfahrt-, Haftpflicht- und Sachversicherung Auffälligkeiten. Das bedeutet noch nicht, dass die Betroffenen tatsächlich betrogen haben. Aber dann decken sich zum Beispiel die geschilderten Ursachen eines Schadens nicht mit der tatsächlich festgestellten Ursache (der Versicherungsbote berichtete).

Mehrheit wertet Versicherungsbetrug nicht als Kavaliersdelikt

Die Umfrageergebnisse beider Studien deuten darauf hin, dass der Großteil der Versicherungs-Kunden ehrlich ist. Das deckt sich auch mit weiteren Umfrageergebnissen. In der Umfrage von Creditreform Boniversum haben demnach 87 Prozent der Befragten zugestimmt, dass bewusste Falschangaben bei Schadensmeldungen „kriminell“ seien. 13 Prozent werteten dies hingegen als Kavaliersdelikt. In der letztjährigen GDV-Umfrage hatten noch 9,7 Prozent der Befragten geäußert, Versicherungsbetrug sei „verzeihlich“.

Dabei nehmen die Versicherungsnehmer laut der jüngsten Umfrage durchaus an, dass sich ein Versicherer leicht betrügen lässt. 68 Prozent der Befragten rechnen jeweils der Hausrat- und Privathaftpflicht gute Betrugschancen zu, berichtet Boniversum in einem Pressetext. 32 Prozent sehen Falschangaben bei der Wohngebäudeversicherung und 36 Prozent bei der KFZ-Haftpflicht als leicht zu vertuschen an. Auch bei der Kfz-Kasko geben 36 Prozent zu Protokoll, wahrscheinlich sei der Versicherer leicht zu betrügen.

Insgesamt äußerten 36 Prozent der Befragten Verständnis dafür, wenn jemand Falschangaben in einer Schadensmeldung macht. Die Mehrheit (64 Prozent) zeigt jedoch ein geringes Verständnis. Zu Recht: Bei Versicherungsbetrug handelt es sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen Betrügern hohe Geldstrafen oder sogar -abhängig von der Schwere des Falls- Gefängnis. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen.

Häufigste Falschangabe: Schadenssumme aufgeblasen

Wie aber betrügen die Befragten, wenn sie es tun? Mehr als jeder Zweite (51 Prozent) gibt eine erhöhte Schadenssumme an: Damit ist dies die häufigste Betrugsart. 39 Prozent der schummelnden Verbraucher haben einen Schaden sogar selbst herbeigeführt und 30 Prozent einen solchen vorgetäuscht.

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Eine mögliche Lösung aus Sicht des Bonitäts-Hauses: Die Versicherten für Schadenfreiheit belohnen. Die große Mehrheit der Verbraucher ist demnach der Meinung, dass bei Belohnung von Scha­densfreiheit – z.B. durch Teilrückzahlung von Versicherungsbeiträgen – die Falsch­angaben sinken. 78 Prozent erwarten dadurch eine Verringerung an Scha­densfällen. Lediglich sechs Prozent glauben nicht, dass Belohnung die Zahl der Delikte reduziert.