Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Doch im letzten Quartal 2017 war der Wert erstmals rückläufig. So waren Ende 2017 genau 180 Personen weniger bei der IHK gemeldet als noch im Oktober 2017.

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Nach dem die Zahl der Finanzanlagenvermittler in den ersten beiden Quartalen 2018 wieder leicht angestiegen war, konnte der Wert auch im dritten Quartal zulegen. So ist die Zahl der zugelassenen Vermittler von Juli bin von 37.593 auf 37.852 Personen angestiegen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.347 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Gewinn von 259 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober 9.159 Vermittlern erlaubt. Vor einem neun Monaten waren es noch 164 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Juli noch 6.212 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.179.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten wenig Bewegung. Hier sind 193 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Vor drei Monaten waren es noch 185 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.