Bundesregierung will Provisionsdeckel im ersten Quartal 2019 vorlegen

Ein Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hatte es im Juni dieses Jahres gezeigt: Nur um rund fünf Prozent sind die Abschlusskosten der Versicherungsprodukte zurückgegangen, obwohl Lebensversicherer die in ihren Produkten einkalkulierten Kosten weit deutlicher gesenkt hatten. Dabei war es ein zentrales Ziel des seit 2014 geltenden Gesetzes, durch verringerte bilanzielle Anrechenbarkeit Vertriebs- und Abschlusskosten deutlicher zu senken. Sollte doch im Niedrigzinsumfeld der Abfluss von Mitteln der Versicherer abgemildert werden, auch wollte man Fehlanreizen hoher Vergütungen bei Vermittlung der Produkte entgegenwirken. Die Autoren des Evaluierungsschreibens aus dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sehen somit auch „Handlungsbedarf“: Empfohlen wird „ein gesetzlicher Provisionsdeckel“.

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Dass mit einem solchen Provisionsdeckel zu rechnen ist, erklärte jüngst auch Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, bei einer Veranstaltung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bereits für das erste Quartal 2019 wird ein konkreter Vorschlag angekündigt, um den Deckel in ein Gesetz zu gießen (wie auch auf den Seiten des Versicherungsboten nachzulesen). Zwar nennt die Regierung noch keine konkreten Zahlen. Zumindest die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber hat sich mit ihrem Vorschlag positioniert, nach dem künftig nur noch 2,5 Prozent des Beitragsvolumens als Provision oder Courtage gezahlt werden dürfen. Obwohl konkrete Qualitätskriterien eine höhere Vergütung möglich machen sollen, dürfen nach diesem Vorshlag maximal vier Prozent des Beitragsvolumens als Entgelt fließen (der Versicherungsbote berichtete).

Karsten Allesch, Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbundes (DEMV), veröffentlichte nun einen Aufruf gegen diese Pläne. Zwar sei es richtig, dass die Lebensversicherung als „wichtigste Vorsorgeform der Deutschen“ attraktiv und rentabel bleiben müsse. Die Theoretiker aber würden übersehen: eine Deckelung würde Verbraucherinteressen eher schaden als nutzen.

Gefahr für die finanzielle Unabhängigkeit des Vermittlers

Die Argumentation des geschäftsführenden Gesellschafters Allesch wirkt zunächst paradox. Wollen doch Befürworter eines Provisionsdeckels die finanzielle Unabhängigkeit der Vermittler gegenüber den Anbietern sichern und Fehlanreize bei der Kundenberatung unterbinden. Allesch aber sieht diese Unabhängigkeit eher durch den Provisionsdeckel gefährdet.

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Unter Berufung auf Zahlen des „Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften“ (IFA) führt Allesch aus: aufgrund des hohen Beratungsbedarfs vor Abschluss einer Lebensversicherung komme ein Vermittler bei einem durchschnittlichen Lebensversicherungsvertrag auf einen Stundensatz von lediglich 40 Euro, sobald die Provision auf 25 Promille gedeckelt wird. Von diesem Unternehmerlohn aber müssten Kosten wie Büromiete, Personal, Buchhaltungs- und Versicherungskosten etc. gedeckt werden, auch führt eine Stornierung des Vertrags zur anteiligen Rückzahlung der Courtage. Vermittler also müssten schlicht um ihre finanzielle Existenz fürchten, wodurch eine faire Beratung nicht mehr gegeben sei. Könne es sich doch ein Vermittler unter solchen Bedingungen nicht mehr leisten, einem Kunden von einem Produkt abzuraten.

Uneinigkeit bei Maklern über Vorgehen gegen Provisionsdeckel

Was aber ist zu tun? Allesch rät zum direkten Kontakt mit Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises. In Bürgersprechstunden, per E-Mail oder telefonisch sollen Versicherungsmakler die Abgeordneten kontaktieren und Probleme bei Einführung eines Provisionsdeckels äußern. Steige doch dadurch die Wahrscheinlichkeit, auch auf Bundesebene Gehör zu finden. Der Ratschlag schließt mit dem Hinweis: „Unterschätzen Sie niemals die potenzielle Wucht einer Graswurzelbewegung“.

Aufruf zur „Graswurzelbewegung“

Zur Kritik des DEMV-Geschäftsführers kommt die Ankündigung zweier wichtiger Verbände – des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) und des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) – gegen eine Einführung des Provisionsdeckels zu klagen (der Versicherungsbote berichtete). Dennoch sind sich die Makler, trotz gemeinsamer Kritik aller Verbände, nicht einig, wie denn nun gegenüber den Plänen der Bundesregierung zu verfahren sei. So äußerte zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), sich durchaus mit einem Provisionsdeckel arrangieren zu können. Man versuche, gesellschaftliche und politische Entwicklungen realistisch einzuschätzen und nicht den Don Quichote zu spielen, wie Verbandspräsident Georg Bräuchle laut einem Bericht des Portals Pfefferminzia meinte. Aus diesem Grund schließe man sich auch den Klagen der anderen Verbände nicht an.

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Eine Umfrage unter BDVM-Maklern ergab zudem laut Portal, dass 47 Prozent der Befragten gar nicht von der Deckelung betroffen wären. Auch Vertriebsexperte Matthias Beenken, Professor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund für das Lehrgebiet Versicherungswirtschaft, hält viele Existenzängste aufgrund der drohenden Gesetzesänderung für unbegründet, wie er gegenüber dem Versicherungsboten äußerte.

Zumal ein Provisionsdeckel von einigen auch als kleineres Übel gewertet wird: Verbraucherzentralen und Politiker wie Gerhard Schick von den Grünen fordern schon länger ein komplettes Provisionsverbot für LV- und Rentenversicherungen. Sollten sich doch Produktempfehlungen "immer ausschließlich am Interesse des Kunden orientieren und nicht durch die Höhe der Provisionen beeinflusst werden können", wie der Grünen-Politiker gegenüber fondsprofessionell.de äußerte.



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