OLG München bremst Versicherungskammer Bayern und die Bayerische aus
Welche Versicherung ist die "Bayerische"? Diese Frage wird das Oberlandesgericht München final mit Beide beantworten, wenn die Streithähne ihre Klage beziehungsweise die Gegenklage zurücknehmen sollten.
Seit zwei Jahren läuft in Bayern ein bizarrer Rechtsstreit. Darüber, wer die wirkliche „Bayerische“ Versicherung ist. Die Urbayerische Versicherung also, so traditionsreich wie die Schweinshaxe, der Seppelhut oder das Hefeweizen. Beide Versicherer tragen die bayrischen Farben im Logo: weiß und blau. Und beide können bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken.
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Auslöser des Rechtssteits war der neue Anstrich der damaligen Bayerischen Beamten Versicherungen (BBV). Diese hatte sich anno 2012 einen neuen, knackigeren Namen gegeben und in „die Bayerische“ umbenannt. In der zugehörigen Markenkampagne setzten die Münchener bewusst auf Herkunft und Lokalkolorit. Der dazugehörige Slogan lautet seiher so: "Versichert nach dem Reinheitsgebot" - Eine clevere Kampagne, wurde doch das Reinheitsgebot für das Bier, des Deutschen liebsten Getränks, im Jahr 1516 in die bayerische Verfassung geschrieben.
Doch diese Umbenennung ist der Versicherungskammer Bayern sauer aufgestoßen. Denn der Versicherer beansprucht den Namen schon aufgrund der bloßen Größe für sich. Schließlich ist das Unternehmen Marktführer in Bayern und der Pfalz. Wenn die Kunden von „der Bayerischen“ gesprochen hätten, so sei damit stets die Versicherungskammer Bayern gemeint gewesen, argumentierte der große Versicherer deshalb. Schließlich habe man bis zu einer Umbenennung im Jahr 1995 jahrzehntelang „Bayerische Versicherungskammer“ geheißen. Man beruft sich also darauf, mit dem Namen schlicht zuerst dagewesen zu sein.
OLG sieht keine Verwechlungsgefahr
Inzwischen ist der Streit vor dem Oberlandesgericht in München gelandet. Der zuständige Richter Gunnar Cassardt sieht den Kampf beider Streithähne jedoch recht pragmatisch und forderte beide Parteien auf, die Klage und Gegenklage binnen zwei Wochen zurückzunehmen. Gleichzeitig drohte Cassardt sämtliche Forderungen abzuweisen. Schließlich sei die Bezeichnung "Die Bayerische" nur der Verweis auf den Sitz des Unternehmens in Bayern. Überdies würden beide Unternehmen nicht in direktem Wettbewerb stehen. Zwar seien auch Töchter der VKB, wie die Bayerische, im Privatkundengeschäft tätig. Diese hätten jedoch nicht geklagt. Das berichtet die Presseagentur "dpa"
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Beide Unternehmen sollen nun "zu einer vernünftigen Lösung kommen", fordert Cassardt. Für die Bayerische ist die Richtung relativ sicher. Der Versicherer werde die Wiederklage voraussichtlich zurückziehen. "Damit wollen wir unseren Beitrag leisten, diesen unsinnigen Rechtsstreit beizulegen.“, erklärte Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen, gegenüber dem Branchenportal "Versicherungsjournal".