Jens Spahn plädiert für höheres Renteneintrittsalter
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird das Renteneintrittsalter in Deutschland weiter steigen müssen. Die Menschen sollen sich darauf einstellen, nach 2030 noch später in Rente zu gehen, sagte der Politiker. Dies sei aufgrund der steigenden Lebenserwartung notwendig.
Die Menschen in Deutschland müssen sich nach Ansicht von Jens Spahn (CDU) darauf einstellen, dass sie künftig noch später in Rente gehen. Das sagte der Bundesgesundheitsminister am Mittwoch bei einer Veranstaltung in Düsseldorf, auf der sich die Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz vorstellten.
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"Die Lebenserwartung steigt alle sechs Stunden"
"Mit der steigenden Lebenserwartung muss auch das Renteneintrittsalter ab 2030 weiter steigen“, wird Spahn von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zitiert. „Das ist ehrlich“. In Deutschland steige die Lebenserwartung alle sechs Stunden, so Spahn. Dies spreche für die Qualität des Gesundheitssystems, müsse aber finanziert werden. Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission beauftragt, Reformvorschläge für die gesetzliche Rente nach dem Jahr 2025 auszuarbeiten.
Im Jahr 2017 waren rund 17,71 Millionen Bundesbürger 65 Jahre oder älter. Und die Zahl der Rentner wird stark zunehmen, wenn die Babyboomer-Generation in den Ruhestand wechselt. Heute kommen auf 100 Menschen, die Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, 60 Rentner – im Jahr 2030 wird dieses Verhältnis voraussichtlich bei etwa 1:1 liegen.
Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass schon heute weit mehr Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten - teils freiwillig. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamts war im Jahr 2016 jede neunte Person zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig - eine Verdoppelung im Vergleich zu 2006. Das entsprach 942.000 Menschen dieser Generation bzw. elf Prozent der Bevölkerungsgruppe. Als erwerbstätig gilt aber bereits, wer mindestens eine Stunde pro Woche arbeitet. Dennoch steigt die Zahl der "Ruheständler" mit einer Erwerbsarbeit weiter an.
Regelaltersgrenze steigt bis 2029 auf 67 Jahre
Aktuell wird die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt schrittweise bis zum Jahr 2029 angehoben. Wer ab dem Jahr 1964 geboren wurde, wird dann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ein zeitigerer Renteneintritt bedeutet jedoch Einbußen bei der Altersrente:
Müssen Ruheständler bei einer Altersrente Abschläge in Kauf nehmen, so handelt es sich um 0,3 Prozent der Rente pro Monat, den sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent und gilt lebenslang. Die notwendigen Beiträge lassen sich jedoch durch freiwillige Zahlungen ausgleichen, will man dennoch vorzeitig in den Ruhestand wechseln.
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Ausnahme für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ist die sogenannte Altersrente für besonders langjährige Versicherte, wenn sie mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben. Diese ist auch als „Rente mit 63“ bekannt, wobei der Ausdruck nicht ganz korrekt ist. Denn auch bei dieser Option wird das erforderliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer dem Geburtsjahrgang 1956 angehört, wird 2019 erst mit 63 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen können.