Aber Achtung! Das vermeintliche Geldinstitut hat keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften, wie die BaFin am Mittwoch dieser Woche in einer Meldung mitteilte. Ein Unternehmen dieses Namens würde nicht unter ihrer Aufsicht stehen.

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Betrüger wählen ähnliche Namen wie erlaubte Geldinstitute

Nun sind unseriöse Kreditangebote per E-Mail keineswegs eine Seltenheit, weswegen Verbraucher eigentlich schon gewarnt sein müssten. Das Tückische aber an den aktuellen Mails, vor denen die BaFin warnt: Es gibt tatsächlich ein grenzüberschreitend tätiges, zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut aus Warschau, das mit Erlaubnis der BaFin Geldgeschäfte betreibt. Dieses ist die Bank BGZ BNP Paribas S.A., Warschau, Polen. Der Name der echten Bank ist dem Namen des mutmaßlich betrügerischen "Geldinstituts" also zum Verwechseln ähnlich.

Aus diesem Grund weist die BaFin auch darauf hin: unerlaubt tätige Unternehmen geben sich häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute, um das Vertrauen potentieller Kunden zu erwecken. Es gilt also, sehr genau zu prüfen, von wem eine Mail oder das Angebot zu einer Finanzdienstleistung kommt. Denn im Falle derartiger Betrugsversuche ist die Verwechslung gewollt.