Allianz löst Zurich zeitiger als ADAC-Partner ab
Die Versicherer Allianz und Zurich haben sich auf eine vorzeitige Übernahme der Anteile an der ADAC Autoversicherung geeinigt. Der Münchener Versicherer solle bereits ab 1. Januar 2019 als Partner des Automobilclubs auftreten. Im Herbst 2019 solle dann der Produktstart folgen.
Ende Juni 2018 vermeldete die Allianz den Einstieg bei der ADAC Autoversicherung. Aktuell agiert der Wettbewerber Zurich als Partner des Autoclubs. Bereits seit 2007 ist die Zurich Versicherungspartner der „gelben Engel“. Ursprünglich sollten die Anteile erst 2020 den Besitzer wechseln.
Anzeige
Doch nun geht es wohl doch deutlich schneller. So sollen die Anteile an der ADAC Autoversicherung bereits zum 1. Januar 2019 in Richtung München wechseln. Darauf haben sich beide Versicherer geeinigt. Die Allianz Versicherungs-AG solle dann den 51-prozentigen Anteil der Zürich Beteiligungs-AG übernehmen. Die restlichen 49 Prozent werden weiterhin von der ADAC SE gehalten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Damit kommt die Allianz ihrem Ziel wieder ein Stück näher, im Kfz-Geschäft auf dem Heimatmarkt Branchenprimus zu werden. Dort steht aktuell noch die HUK-Coburg mit ihren Tarifen. Die Franken versichern derzeit mehr als 11,6 Millionen Fahrzeuge. Mit dem ADAC kommt nun ein potenter Partner ins Boot. Immerhin ist der ADAC Europas größter Automobilklub mit mehr als 20 Millionen Mitgliedern. Nun können gemeinsame Kfz-Tarife über die vielen Kanäle des ADAC angeboten werden: etwa über die Verbandszeitung, Regionalklubs, die Filialen oder auch bei Motorsport-Ereignissen, die der ADAC sponsert.
Anzeige
Der scharfe Start der neuen Zusammenarbeit sei für den Herbst 2019 vorgesehen, vermeldet die Allianz. Überdies hätten beide Versicherer vereinbart, eine große Anzahl derjenigen Zurich-Mitarbeiter, die bisher schwerpunktmäßig das ADAC- Geschäft betreut haben, weiter zu beschäftigen. Diese Mitarbeiter sollen ab 1. März 2019 unter dem Dach der Allianz arbeiten können. Dazu solle es in den nächsten Tagen Gespräche mit den entsprechenden Mitarbeiter geben. Ihnen solle ein verbindliches Angebot für einen Wechsel des Arbeitgebers unterbreitet werden. Im Paket enthalten sei unter anderem ein Beschäftigungsschutz am bisherigen Standort.