Es gibt wahrlich einen besseren Zeitpunkt für ein christliches Vorsorgewerk, von der Finanzaufsicht öffentlich die rote Karte gezeigt zu bekommen, als kurz vor dem Weihnachtsfest. Aber genau dies ist nun der Caritas VVaG passiert. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag berichtet, wurde der Pensionskasse das Neugeschäft untersagt. Der entsprechende Bescheid ist aber schon am 11. Mai versendet worden.

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Damit trifft es eine Einrichtung mit langer Tradition. Seit 1952 bereits bietet die Caritas Betriebsrenten für Würdenträger der katholischen Kirche, Mitarbeiter von Ordensgemeinschaften sowie Hilfsorganisationen. Auf dem Markt ist man freilich ein kleinerer Anbieter. Aktuell zählt die Caritas rund 25.000 Kunden und erzielt jährlich neun Millionen Euro an Beitragseinnahmen. Das verwaltete Vermögen beziffert sich auf rund 518 Millionen Euro.

Sanierungsplan unzureichend

Die Pensionskasse könne aktuell die Anforderungen an die Solvenzquote nicht erfüllen, begründet die BaFin das Neugeschäfts-Verbot. Mit anderen Worten: Nach Einschätzung der Finanzansicht verfügt die Caritas nicht über genug Eigenkapital, um langfristig die Renten der Versicherten zu garantieren. Ein Sanierungsplan der kirchlichen Kasse wurde als „unzureichend“ zurückgewiesen. Die Caritas hat Widerspruch gegen das Neugeschäfts-Verbot eingelegt.

Auch für Bestandskunden gibt es Konsequenzen. Bestehende Versicherungsverträge dürfen nicht erhöht oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufgenommen werden, berichtet die BaFin. Hierbei gibt es einige wenige Ausnahmen, etwa Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie Beitragsdynamiken, die vor der BaFin-Anordnung vereinbart worden sind.

Die Caritas ist nicht die einzige Pensionskasse mit Problemen. 45 der aktuell 137 deutschen Pensionskassen stehen unter erweiterter Aufsicht der BaFin, so berichtete die Bundesregierung im Juli auf eine kleine Anfrage der Grünen. Und in insgesamt 27 Fällen haben Pensionskassen im vergangenen Jahrzehnt ihre Verrentungsfaktoren zu Ungunsten der Versicherten nach unten korrigiert - einige sogar mehrfach (der Versicherungsbote berichtete).

Auch Kölner Pensionskasse betroffen

Die Caritas Pensionskasse ist der erste solche Untersagungsfall in der jüngeren Geschichte der Bafin, so berichtete ein Sprecher der Behörde gegenüber boerse-online.de. Und damit nicht genug. Betroffen sei auch die Schwestergesellschaft Kölner Pensionskasse, die nun ebenfalls kein Neugeschäft mehr zeichnen darf.

Während die BaFin eine Stellungnahme zur Kölner Pensionskasse verweigert habe, so habe hingegen ein Konzernsprecher des Kölner Vorsorgewerkes mittlerweile das Verbot bestätigt, berichtet Börse Online. Die Kölner Pensionskasse ist ein konzernunabhängiges Unternehmen und ebenfalls ein kleiner Anbieter. Laut Geschäftsbericht für das Jahr 2016 hat sie rund 28.000 Versorgungsanwärter sowie gut 2000 Rentner.

"Herabsetzung der Leistungen" im Raum

Auch die Caritas bestätigt auf ihrer Webseite indirekt das Neugeschäfts-Verbot. "Der Pensionskasse der Caritas VVaG hatte in den letzten Monaten seine Mitgliedervertreterversammlung bereits darüber informiert, dass die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Kasse dazu führt, dass eine Herabsetzung der Leistungen im Raum steht", heißt es in einer Pressemeldung, die eigentlich über einen Wechsel an der Konzernspitze berichtet. Ab 1. Januar 2019 wird demnach Olaf Keese Mitglied des Vorstandes und übernimmt zugleich den Vorsitz der Pensionskasse.

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Keese war zuvor unter anderem für die deutsche Pensionskasse von Peugoet sowie im Sparkassenverbund leitend tätig. Er gründete zudem die EbAV-Consulting GmbH. Keese wird den bisherigen Vorstandschef Christof Heinrich ablösen, der sein Amt am 30. November niedergelegt hat. Der 60jährige Heinrich gehörte dem Vorstand der Caritas VVaG seit 1995 an. Auf seinen Nachfolger wartet viel Arbeit.