Ein Pflegefall in der Familie stellt nicht nur eine emotionale, sondern zusätzlich auch eine finanzielle Belastung dar. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden und im Alter auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, steigt stetig an.

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Statistiken belegen, dass es mittlerweile jeden zweiten Mann und insgesamt drei von vier Frauen betrifft. Trotz der Neuregelungen der Pflegepflichtversicherung reichen die Leistungen im Pflegefall zumeist nicht aus.

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Am 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit auf die Benachteiligung von geistig beeinträchtigten Menschen im Rahmen der bisherigen Pflegegesetzgebung reagiert. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen der neuen Gesetzgebung nicht mehr nach dem zeitlichen Aufwand zur Pflege bemessen, sondern richtet sich nach der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen. Somit werden im PSG II sowohl die psychischen als auch die physischen Faktoren bei der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade berücksichtigt.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dazu prüft ein Gutachter des MDK die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in sechs relevanten Lebensbereichen (sog. Module)

Allerdings reichen diese Leistungen der Pflegepflichtversicherung oftmals nicht aus. Der verbleibende Anteil muss im Pflegefall privat finanziert werden.

Hoher Eigenanteil bei stationärer Pflege

Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim liegt dieser Eigenanteil in Deutschland durchschnittlich bei 1.800 Euro bis 2.200 Euro im Monat. In manchen Gegenden sind diese Kosten niedriger, während in anderen Gebieten (z. B. Ballungszentren) sogar Pflegeheimkosten bei über 3.000 Euro im Monat liegen können.

Ziehen Sie von Ihrem Eigenanteil Ihr Einkommen ab (z. B. Rentenzahlungen im Alter), so können Sie errechnen, welche Kosten im Pflegefall auf Sie zukommen.

Hier eine beispielhafte Rechnung mit durchschnittlichen Werten:

Diese Versorgungslücke gilt es, für Ihre Kunden durch eine private Pflegezusatzversicherung zu schließen. Dazu eignet sich besonders eine Pflegetagegeldversicherung. Die Absicherungshöhe einer solchen Pflegetagegeldversicherung können Sie der individuellen Situation Ihres Kunden anpassen und damit für die nötige finanzielle Sicherheit Ihrer Gesprächspartner im Pflegefall sorgen.

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Das Thema Pflege ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft und derzeit in aller Munde. Suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit Ihren Kunden und zeigen Sie diesen die Lücken des Pflegestärkungsgesetzes II auf. Durch die kurzen Haftungszeiten und aufgrund der späteren Dynamisierung der Verträge lohnt sich eine Pflegetagegeldversicherung somit nicht nur für Ihre Kunden. Beweisen Sie Kompetenz bei dieser bedeutsamen Thematik durch eine qualifizierte Beratung, sichern Sie das Vermögen Ihrer Kunden auch im Pflegefall und steigern Sie gleichzeitig Ihren Umsatz.