Standort und Art der Immobilie müssen berücksichtigt werden
In Bezugnahme auf den Test der Verbraucherschützer gibt Stern Online weitere Tipps. So sind, je nach Standort und Art der Immobilie, die Preise sehr unterschiedlich, weswegen es für Wohngebäude im Netz keine aussagekräftigen Versicherungsrechner oder Vergleichsportale gibt (anders als zum Beispiel für den KFZ-Markt). Jedoch zeige der Test der Verbraucherschützer auch erhebliche Preisunterschiede für eine zugrundegelegte Musterimmobilie, weswegen sich ein Vergleichen dennoch lohnt und weswegen stets verschiedene Angebote eingeholt werden sollten.
- Wohngebäudeversicherung im Test: Mehr als die Hälfte der Tarife "mangelhaft"
- Standort und Art der Immobilie müssen berücksichtigt werden
Nach individuellen Gegebenheiten unterschiedlich ist außerdem der benötigte Schutz verschiedener Immobilien. So müsse man zum Beispiel bei hohem Baumbestand auf entsprechenden Schutz bei der Wohngebäudeversicherung achten. Sind aber keine hohen Bäume in der Nähe der Immobilie, ist eine solche Leistung nicht erforderlich. Welcher Schutz gebraucht wird, richtet sich wesentlich auch nach der Umgebung eines Gebäudes.
Anzeige
Komplexe Vertragsbedingungen bieten Chancen für die Beratung
Die Wohngebäudeversicherung macht aber auch besonders anschaulich, wie notwendig eine gute Kenntnis der Vertragsbedingungen (und demzufolge auch gute Beratung) ist, um einzuschätzen, welche Leistungen ein Versicherungsnehmer erwarten darf. Das wird an einem weiteren Beitrag des Verbraucherportals deutlich. Vier Bausteine der Wohngebäudeversicherung werden vorgestellt: die Feuerversicherung, der Baustein Leitungswasser, die Sturmversicherung sowie der Baustein Elementarschaden. Oft widersprechen die sehr genau definierten Risiken aus den Versicherungsbedingungen den Vorstellungen der Versicherungsnehmer.
So leistet eine Sturmversicherung in der Regel nicht für den Schadenfall, wenn Schnee oder Hagel durch ein offenes Fenster eindringen. Schäden durch den Druck beziehungsweise das Gewicht von Schnee- und Eismassen hingegen sind zwar durch den Baustein für Elementarschäden abgedeckt. Jedoch weisen die Verbraucherschützer ebenfalls darauf hin: Fällt der schadenauslösende Schnee von Bäumen aufs Haus, muss die Versicherung nicht aufgrund dieses Bausteins zahlen.
Anzeige
Wie wichtig derartige Details sind, zeigte ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Rückstau- Klausel: Beim Rückstau kommt es auf einen bestimmungswidrigen Austritt aus dem Rohrsystem an. Ist hingegen das Entwässerungssystem überlastet, weswegen Wasser auf anderem Weg in die Wohnung eindringt (weil es zum Beispiel nicht mehr abfließen kann), liegt kein Rückstau vor. Schäden durch Wasser, das nicht bestimmungswidrig aus Rohren austritt, sind also auch nicht vom Wortlaut der Rückstau-Klausel gedeckt (der Versicherungsbote berichtete).
- Wohngebäudeversicherung im Test: Mehr als die Hälfte der Tarife "mangelhaft"
- Standort und Art der Immobilie müssen berücksichtigt werden