Nach individuellen Gegebenheiten unterschiedlich ist außerdem der benötigte Schutz verschiedener Immobilien. So müsse man zum Beispiel bei hohem Baumbestand auf entsprechenden Schutz bei der Wohngebäudeversicherung achten. Sind aber keine hohen Bäume in der Nähe der Immobilie, ist eine solche Leistung nicht erforderlich. Welcher Schutz gebraucht wird, richtet sich wesentlich auch nach der Umgebung eines Gebäudes.

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Komplexe Vertragsbedingungen bieten Chancen für die Beratung

Die Wohngebäudeversicherung macht aber auch besonders anschaulich, wie notwendig eine gute Kenntnis der Vertragsbedingungen (und demzufolge auch gute Beratung) ist, um einzuschätzen, welche Leistungen ein Versicherungsnehmer erwarten darf. Das wird an einem weiteren Beitrag des Verbraucherportals deutlich. Vier Bausteine der Wohngebäudeversicherung werden vorgestellt: die Feuerversicherung, der Baustein Leitungswasser, die Sturmversicherung sowie der Baustein Elementarschaden. Oft widersprechen die sehr genau definierten Risiken aus den Versicherungsbedingungen den Vorstellungen der Versicherungsnehmer.

So leistet eine Sturmversicherung in der Regel nicht für den Schadenfall, wenn Schnee oder Hagel durch ein offenes Fenster eindringen. Schäden durch den Druck beziehungsweise das Gewicht von Schnee- und Eismassen hingegen sind zwar durch den Baustein für Elementarschäden abgedeckt. Jedoch weisen die Verbraucherschützer ebenfalls darauf hin: Fällt der schadenauslösende Schnee von Bäumen aufs Haus, muss die Versicherung nicht aufgrund dieses Bausteins zahlen.

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Wie wichtig derartige Details sind, zeigte ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Rückstau- Klausel: Beim Rückstau kommt es auf einen bestimmungswidrigen Austritt aus dem Rohrsystem an. Ist hingegen das Entwässerungssystem überlastet, weswegen Wasser auf anderem Weg in die Wohnung eindringt (weil es zum Beispiel nicht mehr abfließen kann), liegt kein Rückstau vor. Schäden durch Wasser, das nicht bestimmungswidrig aus Rohren austritt, sind also auch nicht vom Wortlaut der Rückstau-Klausel gedeckt (der Versicherungsbote berichtete).

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