Problem für Hauseigentümer: Änderungskündigung
Wenn Hauseigentümer einen Altvertrag in der Wohngebäudeversicherung haben, stehen sie oft vor einem Dilemma. Mitunter bieten Altverträge einen geringeren Deckungsumfang als neuere Policen. Aber gerade, wenn in der Region in den letzten Jahren Schäden durch Naturereignisse aufgetreten sind, droht sich der Vertrag zu verteuern. Mitunter müssen Kunden sogar fürchten, gar keinen neuen Vertrag zu erhalten, wenn sie zusätzlich einen Elementarschaden-Baustein vereinbart haben und die Adresse des Hauses in eine höhere Risikozone nach dem ZÜRS-System eingegliedert wurde.
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Ein Beispiel für Nachteile aus Altverträgen: "In vielen alten Policen ist die sogenannte Neuwertklausel nicht enthalten", erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der "Süddeutschen Zeitung". Das bedeutet, der Kunde bekommt nach einem Totalschaden nicht das Geld für den Bau eines neuen Hauses, sondern nur den Zeitwert der beschädigten Immobilie ersetzt. Im Zweifel reicht das Geld dann nicht aus, um das Haus neu zu errichten. Auch grobe Fahrlässigkeit sei in vielen Altpolicen nicht mitversichert: Etwa, wenn unbewohnte Räume des Hauses im Winter nicht ausreichend beheizt werden und deshalb ein Wasserrohr platzt.
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Im Zweifel Expertenrat einholen
Aufgrund der Wichtigkeit sollten Hauseigentümer einen Wohngebäude-Vertrag mit Elementarschutz nicht einfach kündigen, sondern sich zuvor erkundigen, ob und zu welchen Konditionen man einen neuen Vertrag erhalten würde. Ein Ärgernis hierbei: „Änderungskündigungen“. Gerade nach den jüngsten Stürmen und Hochwassern haben einige Versicherer ihren Kunden derartige Briefe ins Haus geschickt, beklagt der Verbraucherschutz. Das bedeutet, der Versicherer setzt nach Schäden in der Region die Prämie rauf, teils deutlich. Und wenn der Kunde nicht akzeptiert, wird er vor die Tür gesetzt und verliert seinen Schutz.
Damit setzt der Versicherer dem Kunden die Pistole auf die Brust. Denn diese Änderungskündigungen sind in der Regel rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar.
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Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler oder -berater ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein etwas teurerer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.
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