Weiterbildung - "Der Makler sollte in der Lage sein, Versicherungen kritisch zu hinterfragen"
Seit Inkrafttreten der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) sind 15 Stunden Weiterbildung im Jahr für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben. Was müssen Vermittler mit Blick auf die neuen Regeln beachten? Zu welchen Inhalten und Themen sollten sie sich weiterbilden? Der Versicherungsbote hat mit Wolfgang Kuckertz gesprochen, Geschäftsführer der Going Public - Akademie für Finanzberatung AG. Bereits seit 1990 bietet die private Akademie Aus- und Weiterbildungen für die Finanz- und Versicherungsbranche an.
- Weiterbildung - "Der Makler sollte in der Lage sein, Versicherungen kritisch zu hinterfragen"
- "Bedenken, dass der Makler auch Unternehmer ist"
Versicherungsbote: Das IDD-Umsetzungsgesetz brachte eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler mit sich. Wie bewerten Sie die gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildung von Vermittlern und Angestellten?
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Wolfgang Kuckertz: Jede Regulierung, die die Freiheit eines Gewerbetreibenden einschränkt, ist erst mal ärgerlich. Diese Regulierung dürfte die ernsthaften Makler allerdings nicht sonderlich stören. Sie gibt letztlich nur einen Rahmen für die Qualifizierung, die sowieso jeder Mitglied seit eh und je absolvieren sollte. Dieser Rahmen verlangt nicht nur eine bestimmte Mindeststundenzahl sondern auch qualitative Elemente und Inhalte, die zu der Tätigkeit des Versicherungsmaklers passen. Das heißt, dass nicht nur reine Versicherungsthemen angerechnet werden können. Auch alle Themen rund um die offenen Investmentfonds fließen ebenfalls in die Bewertung ein, da das Knowhow zu Fonds bei der Vermittlung von Fondspolicen unerlässlich ist.
Problematisch ist allerdings, dass nicht nur die Versicherungsvermittler selbst der Weiterbildungspflicht unterliegen, sondern auch alle Mitarbeiter, die an der Vermittlung oder Verwaltung der Verträge beteiligt sind.
Makler sollten beachten, dass die Weiterbildungspflicht für die Versicherungsthemen nur das prominenteste Beispiel ist. Es gibt ebenfalls eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und –verwalter (34c GewO), für Berater von Wertpapier-Haftungsdächern und Banken und im Bereich Datenschutz und Geldwäsche.
Die Versicherungswirtschaft hat mit „gut beraten“ eine eigene Weiterbildungs-Initiative gestartet. Wie sehen Sie die Initiative anlässlich der Versicherungsregulierung?
Der Ansatz von „gut beraten“ war sehr gut. Aktuell gibt es zwei Probleme. Die Initiative hat zu hohen Anforderungen und auf der anderen Seite zu geringe Anforderungen. Zu hoch sind sie im Bereich der Kosten und des Verwaltungsaufwands. Auch werden an die Formate zum Teil sehr enge Anforderungen gestellt, die über das Maß des Gesetzes hinausgehen. Zu gering sind die Anforderungen derzeit inhaltlich. So können aktuell noch Weiterbildungen z.B. zur Immobilienfinanzierung oder zur Vermittlung geschlossener Fonds bei „gut beraten“ angerechnet werden. Da interpretieren wir allerdings das Gesetz deutlich anders. Wir können derzeit also klar empfehlen, sich nicht auf die Punkte bzw. Zeiten zu verlassen, die von „gut beraten“ angegeben werden. Die Nachweise sollten damit aktuell unabhängig von der Initiative gesammelt und nachgewiesen werden.
Reichen Ihrer Meinung nach 15 Stunden Weiterbildung im Jahr?
Das hängt von der Tätigkeit des Vermittlers bzw. seiner Mitarbeiter ab. Wenn der Mitarbeiter eines Vermittler nur für die Bearbeitung von Hausratversicherungen zuständig ist, dann sind 15 Stunden sehr viel. Man könnte sogar sagen zu viel. Für einen Makler, der seine Kunden ganzheitlich berät, werden die 15 Stunden kaum ausreichen. Allerdings geht es auch nur um 15 „anrechenbare“ Stunden. Sehr viele Weiterbildungen, die absolviert werden, sind nicht anrechenbar und dennoch sehr sinnvoll. Damit sind diese 15 Stunden eine Größe, mit der man insgesamt gut leben kann.
Wie sollte eine Weiterbildung speziell für Versicherungsmakler aussehen? Was sollte diese von der Weiterbildung der Ausschließlichkeitsvertreter bzw. von Angestellten im Innendienst unterscheiden?
Der Makler steht auf der Seite des Kunden und der Vertreter auf der Seite der Versicherung. Der Makler sollte also in der Lage sein, Versicherungen kritisch zu hinterfragen und die Interessen seiner Kunden zu schützen. Qualifikationen, die durch Versicherer durchgeführt werden verfolgen nicht die Zielsetzung, Versicherungen kritisch zu hinterfragen. Sie verfolgen das Ziel Versicherungsprodukte geschickt beim Kunden zu platzieren. Ein Makler, der sich vom Versicherer weiterbilden lässt, ist also etwas paradoxes. Maklerweiterbildungen sollten zum überwiegenden Teil neutral sein.
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Hinzu kommt, dass Makler und deren Mitarbeiter in den letzten Jahren steigenden zeitlichen und organisatorischen Aufwand mit ihrer Tätigkeit haben. Weiterbildungen sollten sich also dem Zeitgerüst des Maklers anpassen können. Hier sind also neuere elektronische Lernformen wichtig, die inhaltlich interessant sind und gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen zuverlässig erfüllen.
"Bedenken, dass der Makler auch Unternehmer ist"
Versicherungsbote: Welche Mindestqualifikation sollten Vermittler Ihrer Meinung nach haben? Reicht die Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau?
Wolfgang Kuckertz: Versicherungsfachmann/-frau ist die Basissqualifikation, die für Berufseinsteiger in der Ausschließlichkeit und im Maklerbereich formal reicht. Der Gesetzgeber hat somit ein Mindestniveau definiert. Makler zu sein ist aber die anspruchsvollste Form der Versicherungsvermittlung. Hinzu kommt, dass der Makler nicht nur Vermittler sondern auch Unternehmer ist.
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Welche zusätzliche Qualifikation empfehlen Sie Vermittlern?
Das eben erwähnte anspruchsvolle Geschäft setzt deutlich tiefergehende Qualifizierungen voraus. Neben den benachbarten Sachkunden nach §§ 34f und 34i GewO empfehlen wir daher die Qualifizierung zur/-m Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) oder ggf. ein weiterführendes Studium zum Bachelor.
Wie hat sich das Angebot im Bereich Weiterbildung in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Da hat sich sehr viel getan. Die Digitalisierung hat auch vor dem Weiterbildungsbereich nicht Halt gemacht. So sind heute eine gut funktionierende Lernplattform, Lernprogramme und Online-Seminare notwendiger Bestandteil der Bildungsprogramme. Auf die Präsenzseminare sollte man nicht verzichten. Diese haben aber inzwischen einen anderen Charakter und andere Aufgaben. Die reine Fachvermittlung gehört immer weniger in die Seminare. Dafür spielen Trainings und Übungen eine immer wichtigere Rolle.
Hinzu kommt, dass sich auch die Bildungslandschaft verändert hat. Die Akademisierung der Berufswelt führt dazu, dass Nachwuchskräfte oft nur noch für den Beruf gewonnen werden können, wenn die Option offen steht, auch einen akademischen Titel zu erreichen.
Welche Form der Weiterbildung bevorzugen Sie?
Für uns als Weiterbildner hat die eigene Weiterbildung natürlich ebenfalls einen extrem hohen Stellenwert. Ich nehme hier alles mit, was mir begegnet. Das heißt, dass ich Seminare und Webinare natürlich besuche. Durch Lernprogramme frische ich immer wieder mein Knowhow auf und nicht zuletzt hilft die Lektüre von Artikeln und Newslettern von Branchenmedien ebenfalls sehr weiter.
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Die Fragen stellten Mirko Wenig und Björn Bergfeld
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- "Bedenken, dass der Makler auch Unternehmer ist"