Vergleichsprogramme - unentbehrliche Helfer mit Gefahrenpotential
Der Alltag von Versicherungsmaklern ohne Vergleichsprogramme ist inzwischen undenkbar. Selbst die Kunden nutzen die „Vergleicher“ immer mehr. Schnell wird aber übersehen, dass Vergleichsprogramme keine Alleskönner sind. Die Nutzer schweben latent in der Gefahr der Desinformation und Maklern können daraus sogar Haftungsprobleme entstehen. Gehen wir dem Thema auf den Grund. Ein Kommentar von AssekuranzDoc Dr. Peter Schmidt.
- Vergleichsprogramme - unentbehrliche Helfer mit Gefahrenpotential
- Vergleichsprogramme haben Fehler, sind nicht mehr aktuell etc.
Es ist kein Geheimnis mehr, dass sowohl Kunden als auch Makler bei der Suche nach „guten“ Versicherungen schnell bei einem der über 20 Anbieter von Vergleichsprogrammen landen. Für die abgelaufenen KFZ-Hochzeiten 2018 können viele Makler ein Lied davon singen. Kunden kommen mit einem tollen Angebot und fordern, wenn sie den Wechsel des Versicherers nicht gleich selbst in die Hand genommen haben, eine Überprüfung der bestehenden Police. Der Makler rollt mit den Augen und knirscht mit den Zähnen, dann machen es aber die meisten, die die Kunden nicht wieder nach Hause schicken wollen.
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Viele Kunden und auch so mancher Makler sehen in so einer Situation das Attribut „Gut“ vor Versicherung vor allem als preiswert an. Auf dieser Welle reiten auch die großen Vergleichs-Plattformen, die den Kunden jeden Abend via privaten TV-Sendern und Online-Kanälen mit Werbebotschaften heimsuchen. Dem so halbinformierten Kunden ist dank selbstbestimmten Entscheidungen sicher kaum zu helfen. Aber Makler sollten nicht in diese Falle tappen.
Vergleichen heißt Vereinfachen – und da beginnt das Problem
Der @AssekuranzDoc
Der @AssekuranzDoc
Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.
Die Probleme des Deckungsvergleichs beginnen für den Makler bereits an der Wurzel der Produktentwicklung bei den Versicherern. Jedes neue Produkt soll sich in Details vom Markt unterscheiden. So werden mehr oder weniger nützliche Gimmicks in Produkte eingebaut, die die besondere Stellung des Versicherers im Markt sichern sollen. Damit ziehen dann die Ausschließlichkeitsvertriebe über den Markt und rühren die Trommel zum Tarifwechsel. Verdrängung statt Neugeschäft ist angesagt.
Genau in diesen speziellen Mehrleistungen oder Gimmicks liegt aber das Problem der Vergleichsprogramme. Diese müssen, um halbwegs wirtschaftlich arbeiten zu können, eine Vergleichbarkeit von Tarifen erreichen, die teilweise gar nicht vergleichbar sind. Vergleichbarkeit wird durch Verallgemeinerung und Vereinfachung erreicht. So kann man beispielsweise kaum nach Cent-genauen Selbstbeteiligungen selektieren. Die Selbstbeteiligungen werden nach Gruppierungen zusammengefasst.
Ähnlich wird auch bei gewünschten Grundleistungen verfahren. Nehmen wir das Beispiel der Versicherung von Wertgegenständen in einer Hausratversicherung. Die Grunddeckung wird häufig mit einem grünen Haken bejaht, doch dann hört es schon auf. Über 100 Anbieter von Hausratversicherungen haben so viele verschiedene Formen des Umfangs für den Versicherungschutz, dass die Vergleicher kaum noch mitkommen.
So findet man die Versicherung von Wertgegenständen nach Höchstsätzen, nach Prozenten zur Versicherungssumme, nach bestimmten Bedingungen oder aufgesplittet nach Arten der Wertgegenstände. Und alle landen dann in einer Vergleichsliste, die doch nur nach dem Preis sortiert ist. Der nächste Klick auf einen Leistungsvergleich der ausgewählten Tarife wird schon eher selten gemacht. Ganz davon abgesehen, ob der selbst tätige Kunden mit Fachbegriffen wie „Verzicht auf Einwand der Unterversicherung“, „erweiterter Versicherungsort“ oder „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ etwas anfangen kann.
Makler und Vergleichsprogramme – ein Thema für sich
Makler arbeiten gerne mit Vergleichsprogrammen. Bei Strategie- und Nachfolgeberatungen von Maklern sehe ich meist zwei bis drei Programme, mit denen der Makler arbeitet. Dazu gehören ganz allgemein entweder Allrounder unter den Vergleichern, die also jeweils Sparten-Programme anbieten oder Spezialisten, die Vergleiche bei KFZ, Sach oder Gewerbe sowie für Leben und BU anbieten. Dazu kommen dann noch die eigenen Vergleichsprogramme von Pools oder Kundenplattformen.
Spricht man mit Verantwortlichen von Vergleichsplattformen, dann berichten diese, dass auch Makler als Lizenznehmer sich nicht selten an den preisgünstigsten Produkten orientieren. Die Angst vor dem „Nein“ des Kunden zum angebotenen Preis scheint immer noch verbreitet. Je besser der Preis oder die Platzierung in der Vergleichsliste, um so größer die Chance, dass der Anbieter genommen wird.
Stellt sich somit auch die Frage, warum selbst in der Vergleichssoftware von Maklerpools, die ja Makler vollumfänglich unterstützen wollen, überhaupt Produkte mit abgespeckten Leistungen in den Vergleich aufnehmen. Hier geht man sicher davon aus, dass der Makler dem Kunden schon erklären wird, warum der günstigste Anbieter bestimmte Leistungen für den Top-Preis eben nicht anbieten kann. Ist dem im Alltag so?
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Berücksichtigen Sie als Makler, dass allein das Anklicken bestimmter Parameter zum gewünschten Versicherungsschutz in einem Vergleichsprogramm noch lange nicht zur entsprechenden Ausfertigung in der Police führen? Der Klick ins Feld Wertgegenstände erübrigt nicht den Blick in das aktuelle Regelwerk des Versicherers. Selbst der dokumentierte Ausdruck des Vergleichs wird den Makler nicht vor möglichen Haftungsansprüchen schützen, wenn dieser nicht genau das aktuelle (!) Bedingungswerk des Anbieters geprüft hat.
Vergleichsprogramme haben Fehler, sind nicht mehr aktuell etc.
In einer Befragung von Maklern zum Thema Fehlerhaftigkeit von Vergleichsprogrammen äußerten 70 Prozent (1) der Befragten, dass ihnen schon fehlerhafte Ergebnisse bei Vergleichsprogrammen festgestellt hätten. Jeder Zehnte gab sogar an, dass er in seinem Vergleichsprogramm viele fehlerhafte Ergebnisse entdeckt hätte. Preise waren nicht mehr aktuell, wichtige Anbieter gar nicht vertreten oder leistungsstarke Tarife nicht vertreten.
So empörte sich dieser Tage ein Makler aus Bochum über seinen KFZ-Versicherungspartner: „Meine Kundin soll >1000€ jährlich mehr bezahlen. Angeblich, weil sie ihre Kasko-Selbstbeteiligung von 300€ auf 150€ gesenkt hätte. Konnte ich nicht glauben, habe ich kontrolliert. Bekomme dann aus jedem Rechner ein anderes Ergebnis geliefert, jedoch keines auch nur ansatzweise in der von der ... (Versicherung) genannten Preisregion“.
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Je komplizierter das Risiko, um so mehr Vorsicht vor pauschalen Vergleichen
Natürlich ist es für Makler positiv, dass sich Vergleicher immer mehr auch an kompliziertere Risiken heranwagen und auch Sonderkonzepte abbilden. Auffällig ist das im Bereich der Gewerbeversicherung, wo es inzwischen mehrere Anbieter gibt, die die Komplexität durch Vereinfachung beherrschbar machen wollen. Soweit auch so gut, denn es gibt viele „einfach“ Gewerbe, die vergleichbar sind. Damit ist eine große Erleichterung für Makler im einfachen Gewerbegeschäft erreicht worden.
Je komplizierter und komplexer das Risiko aber wird, um so mehr sind die Kompetenz des Maklers und auch die Unterstützung durch einen Underwriter eines passenden Versicherers gefragt. Nicht zu vergessen die vielfach unterschätze Frage der Dokumentation, warum ein Deckungsschutz überprüft wurde, wie die Angebote am Markt analysiert und was dem Kunden dann empfohlen wurde.
Der Versicherungsbote berichtete dazu über den Fall einer Versicherungsmaklerin, der zeigt, dass allein eine gute Beratung nicht helfen muss. Ein Unternehmen beauftragte die Versicherungsmaklerin damit, für sich und die 15 Tochtergesellschaften die Risikoabdeckung und Prämienhöhe zu verbessern. Daraufhin empfahl die Versicherungsmaklerin einen umfassenden, alle Risiken abdeckenden Versicherungsschutz, den das Unternehmen aber aus Kostengründen ablehnte.
Die Versicherungsmaklerin beließ es dann dabei und handelte genau aus diesem Grund pflichtwidrig, wie Tobias Strübing, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, Berlin, in dem Artikel schildert. In der Folge kam es dann zu einem Brand in einer Produktionsstätte. Dafür, dass diese Produktionsstätte nicht gegen Brand versichert war, sah der BGH die Versicherungsmaklerin für verantwortlich.
Die Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin hat zur Auswahl von Vergleichern und auch dem Punkt der Kompatibilität zu den genutzten Maklerverwaltungsprogrammen eine neue Checkliste „Auswahl des passenden Vergleichsprogramms“ erstellt, die es Maklern erleichtern soll, dass für sie jeweils passende Vergleichsprogramm auszuwählen. Dabei geht es nicht um die Empfehlung bestimmter Softwareanbieter, sondern um die Auswahl nach übergreifenden Kriterien.
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Fazit: Vergleichsprogramme sind für Kunden und Makler eine wertvolle Unterstützung bei der Orientierung im Markt. Im Bewusstsein, dass Vergleiche nur durch mehr oder weniger Vereinfachung und Verallgemeinerung überhaupt funktionieren können, muss der nächste Schritt aber – zumindest für den Makler – ein Blick in die Tiefe der Tarifwelt gehen. Nur so bleibt man vor ungewünschten Überraschungen geschützt und der Makler entgeht dauerhaft mit so einer Arbeitsweise den damit verbundenen Haftungsfallen.
- Vergleichsprogramme - unentbehrliche Helfer mit Gefahrenpotential
- Vergleichsprogramme haben Fehler, sind nicht mehr aktuell etc.