Spektakuläre Öffnungsaktion wird erweitert

Mitte des letzten Jahres trat der PKV-Verband mit einer spektakulären Kampagne an die Öffentlichkeit: Über die Seite beamte-in-der-pkv.de warb man auch um Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (der Versicherungsbote berichtete). Wer eine Anmeldefrist von 6 Monaten ab der Verbeamtung einhält, sollte auch mit Vorerkrankung oder Behinderung leichter Zugang zu den privaten Krankenkassen finden.

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Geworben wurde mit feststehenden Bedingungen: Als „Schnäppchen“ zum Beispiel präsentierte man Risikozuschläge, die auf 30 Prozent begrenzt sind. Wie nun durch eine Presseerklärung und verschiedene Medienberichte bekannt wurde, erweiterte der Verband zu Beginn dieses Jahres erneut seine Öffnungsaktion.

Beamte auf Widerruf werden gezielt umworben

Die Öffnungsaktion gilt nun nicht mehr nur für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen – allgemein gelten diese Menschen als undankbare Kunden für die privaten Kassen und müssen jenseits der Öffnungsaktion oft höhere Risikozuschläge in Kauf nehmen. Die PKV-Unternehmen werben mit ihrem Verband zu den gleichen Bedingungen seit Anfang 2019 auch um Beamte auf Widerruf, z. B. um Beamtenanwärter und Referendare.

Damit nehmen die teilnehmenden Versicherer nun einen weiteren „Gefahrenumstand“ für die Öffnungsaktion auf, der einen Versicherungsvertrag aus ihrer Sicht riskant machen könnte. Denn Beamte auf Widerruf leisten einen Vorbereitungsdienst, zum Beispiel eine Ausbildung. Zum Teil können sie nur für eine „vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben“ verbeamtet sein, wie Paragraph 6 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) definiert. Beamte auf Widerruf sind kündbar, können auch durch Nichtbestehen einer Prüfung (z.B. während einer Ausbildung) ihren Beamtenstatus wieder verlieren.

Kurz: Es handelt sich um Menschen, die zwar Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung durch ihren Dienstherren haben und damit eine attraktive Kundschaft für private Krankenkassen darstellen. Dieser Anspruch auf Beihilfe aber ist für „Beamte auf Widerruf“ keineswegs dauerhaft gesichert. Dennoch sollen diese Menschen nun leichter Zugang zu den privaten Krankenkassen finden.

Kampagne kombiniert Gefahrenumstände für Versicherer durch "Aufnahmegarantie"

Die Kampagne „kombiniert“ dabei ganz bewusst die Gefahrenumstände – denn sie richtet sich unter dem Punkt „Beamte auf Widerruf“ ganz gezielt auch an „Beamte auf Widerruf, die Vorerkrankungen oder Behinderungen haben“. Mehr noch: Die Neuerung seit Beginn des Jahres wurde wohl gezielt für diesen Personenkreis eingeführt. Beamte auf Widerruf mit Vorerkrankungen oder Behinderungen nämlich erhalten nun eine Aufnahmegarantie. Wichtig zur Wahrnehmung dieser Garantie ist die Einhaltung der Frist für die Antragstellung – sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses muss der Antrag auf Aufnahme in die Krankenkasse gestellt sein.

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Die Bedingungen entsprechen denen für Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen: Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt. Zudem gebe es „keine Leistungsausschlüsse“, wie die Kampagnen-Seite ausführt. Alle Tarife jedoch scheinen den „Beamten auf Widerruf“ nicht offen zu stehen. Wird doch nur eine Aufnahme in „für Beamte auf Widerruf offene Tarife“ garantiert, wie es auf der Seite heißt. Die Formulierung deutet wohl auf eine eingeschränkte Wahl bei den Tarifen hin.

Eine Öffnungsaktion gegen Reformen?

Warum aber kämpft die PKV derart um wechselwillige Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen, sogar um „Beamte auf Widerruf“ mit unsicherem Beamten-Status? Der Grund könnte sein: Die privaten Krankenkassen stehen unter politischem Reformdruck zu ihren Ungunsten. Da könnte es nicht schaden, möglichst viele Beamte oder Beamtenanwärter öffentlichkeitswirksam in der privaten Krankenkasse „unterzubekommen“ und so zugleich den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Profitieren doch private Krankenkassen wesentlich vom historisch gewachsenen System der Beamten-Beihilfe, das sich auf die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherren beruft. Aufgrund steigender Kosten wird dieses System aber auch zunehmend in Frage gestellt.

PKV als "Beamtenversicherung"

Der Hintergrund: Über die sogenannte Beihilfe übernimmt der Staat bei privatversicherten Beamten die Hälfte der Arzt- oder Krankenhauskosten, bei Pensionären sind es sogar 70 Prozent – je nach Familiensituation sowie Bundes- und Landesrecht. Gezahlt werden die Beihilfen aus Steuergeldern. Bei Beamten sind die Kassen beliebt: Zwar können Beamte in Deutschland frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. Einen Anreiz, sich gesetzlich zu versichern, haben die Beamten hingegen kaum. Sie bezahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil, erhalten dafür aber einen wesentlich geringeren Service. Also ist die private Krankenversicherung für die meisten Beamten „erste Wahl“.

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Auch die PKV-Seite wirbt: 94 Prozent der Beamten in Deutschland wählen eine private Krankenversicherung und genießen damit auch Privilegien wie kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin oder die Chefarztbehandlung, abhängig vom Tarif. Beamte stellen die Hälfte aller PKV-Versicherten in Deutschland. Ein immens wichtiger Kundenstamm!

Den Steuerzahler freilich kommen die Privilegien der Beamten laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung teuer zu stehen: Schon jetzt zahlen Bund und Länder zusammen 12 Milliarden Euro an Beihilfen, die Ausgaben könnten sich bis 2030 auf über 20,2 Milliarden Euro erhöhen. Kritiker wie der SPD-Politiker Karl Lauterbach spötteln aus diesem Grund auch, die PKV entwickele sich zu einer „Beamtenversicherung“ (der Versicherungsbote berichtete).

PKV-Verband und Unternehmen haben guten Grund zur Sorge

Durch derartige Kritik haben private Krankenkassen auch guten Grund zur Sorge, denn Alternativen zum jetzigen System werden allerorten in der politischen Landschaft Deutschlands diskutiert. Zwar konnte sich das politische Lager aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke, das mit einer Bürgerversicherung in den Wahlkampf zur letzten Bundestagswahl zog, nicht durchsetzen – in den Koalitionsgesprächen für eine GroKo-Neuauflage gerieten die Pläne 2018 unter die Räder. Und doch haben Befürworter einer solchen Reform noch immer eine starke Lobby.

So wirbt die einflussreiche Bertelsmann-Stiftung im Internet ungewohnt offensiv für einen „Zehn-Punkte-Plan“ und möchte PKV und GKV in einer „integrierten Krankenversicherung“ zusammenführen. Auch werden Regionalpolitiker aktiv: Seit dem 1. August 2018 gilt in Hamburg ein Gesetz, das Beamtinnen und Beamten die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages als Beihilfe gewährt, wenn sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der (bei Beamten bislang ungeliebten) GKV entscheiden. Die Freiwilligkeit hat freilich einen Haken – einen Weg zurück aus der GKV gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen. Die meisten Beamten lehnen aus diesem Grund das Modell ab, wie erst jüngst auf einer Tagung der DBB Beamtenbund und Tarifunion (dbb) deutlich wurde (der Versicherungsbote berichtete).

Der Verdacht: Ein öffentlichkeitswirksamer Griff neben die "Rosinen"

Und doch: Es gibt Beamtinnen und Beamte, für die Modelle wie das sogenannte „Hamburger Modell“ attraktiv sein könnten, da sie auch bisher auf die GKV angewiesen waren – und zwar jene Beamtinnen und Beamte, die bisher nur schwer oder nur zu ungünstigen Bedingungen eine Aufnahme in der privaten Krankenkasse fanden. Genau an diese Menschen richtet sich nun öffentlichkeitswirksam die Kampagne. Und ist es ein Zufall, dass die Öffnungs-Kampagne der privaten Krankenkassen just in jenem Moment zustande kam, als das Hamburger Modell in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde?

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Zumindest hegt auch die Ärztezeitung in ihrem Bericht zur neuen Aktion den Verdacht: durch Aufnahme sogar jener Beamtinnen und Beamten, die bisher nur schwer Zugang in die PKV fanden, will die Branche einem populären Argument der Kritiker gegen das bisherige System zuvorkommen: Dem Argument einer „Rosinenpickerei“ auf Kosten des Solidarsystems.

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