Im Juli 2014 wurde die Rente mit 63 eingeführt. Dadurch konnten Arbeitsnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in die Altersrente gehen und kamen somit in den Genuss der sogenannten Rente mit 63. Bis dato war Bundesbürgern erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres die abschlagsfreie Rente gewährt. Wollten Verbraucher eher in den Ruhestand wechseln, mussten sie eine Kürzung des Altersgeldes hinnehmen.

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Diese Regelung galt konkret für den Geburtsjahrgang 1952. Für jedes spätere Geburtsjahr verschiebt sich der mögliche Renteneintritt um zwei Monate nach hinten. So konnte beispielsweise der Geburtsjahrgang 1953 erst mit 63 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand wechseln. Für angehende Rentner, die 1964 geboren sind, ist deshalb der abschlagsfreie Übergang in die Rente erst mit 65 Jahren möglich. So wird aus der Rente ab 63 Schritt für Schritt die Rente mit 65.

Die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, war von Anfang sehr nachgefragt. So wurden im Oktober 2014 und damit vier Monate nach der Einführung bereits 137.000 Anträge für die Rente mit 63 gestellt.

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Das bisher stärkste Jahr zeichnete sich im vorletzten Jahr ab. So hatten anno 2017 insgesamt 253.521 Personen einen Antrag auf die abschlagsfreie Rente gestellt. Das sind 12.102 Anträge mehr als 2016. Im vergangenen Jahr ist die Nachfrage leicht zurückgegangen. So hätten 2018 knapp 251.000 Personen einen Antrag auf die abschlagsfreie Rente gestellt. Das berichtet das "Handelsblatt" und beruft sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Das sind rund 3.000 Anträge weniger als 2017.