Unternehmens-D&O allein reicht nicht
Tatsächlich schließen immer mehr Unternehmen, meist veranlasst durch einen gewerblichen Makler, eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liabilities Insurance) ab. Und darauf haben sich auch viele Privatvermittler bisher verlassen. Die Unternehmenspolice bietet jedoch keine wasserdichte Absicherung, weshalb die DIN 77230 das Thema jetzt bei der Finanzberatung für Privathaushalte aufgreift. Eine klassische D&O-Police ist eine Versicherung für fremde Rechnung. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmerin und damit auch Beitragsschuldnerin. Begünstigte aus dem Vertrag dagegen sind Mitglieder der jeweiligen Entscheidungsgremien sowie häufig auch die leitenden Angestellten. Daraus ergibt sich allenfalls eine Scheinsicherheit für Betroffene, weil sich alle versicherten Personen zusammen die Versicherungssumme teilen müssen. Ist das Geld aufgebraucht, stehen sie plötzlich wieder privat in der Haftung. Zudem bietet die Firmenpolice keine ausreichende Kontrolle über die Vertragsinhalte.
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- Unternehmens-D&O allein reicht nicht
Da die versicherten Personen nicht auch Versicherungsnehmer sind, verlieren sie nach Jobwechseln oder beim Ausscheiden aus dem Berufsleben jeden Einfluss auf den Versicherungsschutz. Das ist vor allem wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von bis zu zehn Jahren problematisch, in denen Manager auch dann noch in Anspruch genommen werden können, wenn sie längst nicht mehr an verantwortlicher Stelle für ein Unternehmen Entscheidungen treffen. Auch im Ruhestand kann die berufliche Vergangenheit einen Manager noch einholen und schlimmstenfalls das berufliche Lebenswerk komplett vernichten, sollte sich eine im Raum stehende Pflichtverletzung nicht zerstreuen lassen. Gefährlich sind auch komplexere Firmengeflechte, in denen der Geschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft beispielsweise von einer ausländischen D&O-Deckung geschützt werden soll. Optimalen Schutz bietet nur eine persönlich abgeschlossene D&O-Versicherung.
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Persönliche D&O-Versicherung empfehlen
Zwar schuldet bei einer individuell abgeschlossenen Police die versicherte Person allein die jährlichen Prämien. Doch im Ernstfall kommt ihr der Versicherungsschutz auch allein zugute. Die persönliche D&O-Versicherung bietet zudem aktiven Rechtsschutz, um sich wehren zu können gegen mögliche Vorwürfe, eigene Pflichten verletzt zu haben. Sollten sich die Vorwürfe jedoch bestätigen, können sich versicherte Personen darauf verlassen, dass sie die Versicherung bis zur vereinbarten Höhe der Deckung von daraus erwachsenen Ansprüchen freistellt. Auf diesen doppelten Boden sollten Vermittler hinweisen, da die Haftungsfalle in Deutschland besonders schnell zuschnappt.
Einfache Fahrlässigkeit reich aus, um sich angreifbar zu machen. Zudem haften Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch. Die Pflichtverletzung eines anderen führt deshalb unter Umständen trotz eigenem Unverschuldens dazu, zahlen zu müssen. Nicht zuletzt wegen dieser strengen Regelungen brauchen Manager ein persönliches Ass im Ärmel.
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Die Autoren: Stefan Bertinetti ist Prokurist beim ConceptIF BIZ.
Lars Sapara ist Underwriter beim D&O-Spezialanbieter VOV.
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