Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Januar 2019 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 1830 Euro monatlich: ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 3,25 Prozent. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel am Samstag (Heft 5/2019) und beruft sich auf eine Statistik, die der Verband der Ersatzkassen vorgelegt hat. Im Januar 2018 habe die durchschnittliche Last noch bei 1.772 Euro gelegen.

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große regionale Unterschiede

Seit das 2. Pflegestärkungsgesetz zum Jahresanfang 2017 in Kraft trat, sind die stationären Pflegekosten nicht mehr abhängig von der jeweiligen Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad. Stattdessen zahlen nun alle Bewohner eines Pflegeheimes denselben Betrag. Die Summe errechnet sich als ersten Bestandteil aus den Kosten für die Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionen.

Hinzu tritt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt wird: hier stecken die rein pflegebedingten Aufwendungen drin. Selbst die Kosten für die Pflege übernimmt die Pflegeversicherung nicht komplett. Allein für den Pflegekostenanteil müssen die Betroffenen aktuell im Schnitt 655 Euro zuzahlen.

Die Statistik der Ersatzkassen zeigt zugleich große regionale Unterschiede, so berichtet „Der Spiegel“. In Nordrhein-Westfallen werden die Pflegeheim-Bewohner am stärksten belastet: die durchschnittlichen Kosten betragen 2.252 Euro im Monat. In Sachsen-Anhalt hingegen zahlen die Pflegebedürftigen nur 1.218 Euro für den Heimplatz.

Gründe für die immensen Kostenunterschiede seien unter anderem die unterschiedlichen Löhne und Vorgaben zur Personalausstattung. Laut einem Bericht des MDR bekommen Pflegekräfte in den alten Bundesländern durchschnittlich 520 Euro mehr Bruttolohn als ihre Ostkollegen - der Sender beruft sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Auch zahlen öffentliche Träger ihren Pflegekräften im Schnitt 100 bis 300 Euro mehr Bruttogehalt als private Träger wie Diakonie und Caritas. In Ostdeutschland gilt aktuell ein Pflege-Mindestlohn von 10,55 Euro pro Stunde (der Versicherungsbote berichtete).

Debatte über Pflegereform

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

Für viele Menschen wird die Pflege zum Armutsrisiko. Rund 375.000 Personen erhielten Ende 2017 die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, so geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. 248.000 Leistungsberechtigte (66 Prozent) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Diese Sozial­leistung richtet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung und pflege­bedürftige Personen, die stationär betreut werden.

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Stimmen nach einer Reform werden deshalb lauter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die Leistungen der Pflegeversicherung künftig jährlich zu erhöhen, abhängig von Personalkosten, Inflation und weiteren Kostenfaktoren. Politiker fast aller Parteien plädieren alternativ dafür, den Eigenanteil zu deckeln und aus Steuermitteln aufzustocken. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich zurückhaltend zu derartigen Überlegungen: Man müsse auch die drohenden Mehrkosten und mögliche Nachteile beachten (der Versicherungsbote berichtete).