Riester-Rente: Nur jeder dritte Vertrag wird voll gefördert
Die Zahl der Riester-Sparer, die mit der vollen staatlichen Zulage unterstützt werden, geht anteilig zur Zahl der Gesamtverträge weiter zurück. Waren es 2014 noch 36,1 Prozent mit der vollen Förderung, so sank deren Zahl 2015 auf 35,5 Prozent. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesregierung vor. Um die Daten einordnen zu können, fehlt jedoch eine wichtige Größe: nämlich, wie viele Sparer mehrere Riester-Verträge halten.
Im Jahr 2015 erhielten 11,1 Millionen Sparer eine staatliche Zulage für ihre private Altersvorsorge. Das geht aus Daten hervor, die das Bundesfinanzministerium vorgelegt hat. Doch nur circa 53,3 Prozent aller geförderten Riester-Sparer (bzw. 5,85 Millionen Personen) haben die vollen 100 Prozent der staatlichen Förderung in Anspruch genommen. Auf die Zahlen macht am Montag das Versicherungsjournal aufmerksam.
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Insgesamt wurde im Jahr 2015 ein Fördervolumen von 3,83 Milliarden Euro für die Riester-Rente aufgewendet. Das Bundesfinanzministerium beruft sich auf die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die für die Riester-Förderung zuständig ist.
Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 liegen zwar ebenfalls bereits vor. Da aber die Zulagen zwei Jahre rückwirkend beantragt werden können, sind hier noch große Änderungen möglich, schreibt die Bundesregierung. Die Berichte zur Riester-Förderung sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums einsehbar.
Nur ca. jeder dritte Riester-Vertrag voll gefördert
Blickt man auf die Gesamtzahl der knapp 16,5 Millionen Riester-Verträge, wurde zum Jahresende 2015 nur etwa jeder dritte Vertrag (35,5 Prozent) mit den vollen Zulagen bedacht. Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Niedrigere Summen führen dazu, dass der Betrag anteilig gekürzt wird. 32 Prozent aller förderberechtigten Personen erhalten weniger als 50 Prozent der staatlichen Förderung (siehe Tabelle).
Die Förderung erfolgt durch:
- Zulagen (Grundzulage von 175 Euro im Jahr, Berufseinsteiger-Bonus sowie Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr) und
- durch die zusätzliche steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge von aktuell bis zu 2.100 Euro pro Jahr, die Sparer bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen können).
Der „Berufseinsteiger-Bonus“ bezeichnet den einmaligen Erhöhungsbetrag der Grundzulage (200 Euro) für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieser Bonus soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, dass speziell junge Menschen eine Riester-Rente abschließen.
Mehrheitlich werden gesetzlich Rentenversicherte gefördert
Schaut man auf die konkreten Zahlen, welche Personengruppen eine Riester-Förderung erhielten, fällt auf, dass sich die Sparer zur großen Mehrheit aus "Gesetzlich Rentenversicherten" rekrutieren, in der Regel abhängig Beschäftigte. Knapp 9,93 Millionen Beitragszahler zur Rentenkasse haben 2015 eine Riester-Förderung erhalten. Das entspricht 85,4 Prozent aller Personen, die eine Förderberechtigung im selben Jahr abriefen.
Für Beamte hingegen könnte die Riester-Vorsorge weit unattraktiver sein. Als zweitgrößte Personengruppe hatten sie einen Anteil von 6,1 Prozent an allen Personen mit Riester-Förderung, das entspricht 670.152 Personen. Zum Vergleich: Laut Deutschem Beamtenbund (dbb) sind rund 1,85 Millionen Beamte (Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Amtsgehalt) im öffentlichen Dienst tätig. Gemessen an der Gesamtzahl der aktiven Beamten riefen also knapp 36,4 Prozent eine Riester-Förderung ab.
Hierbei gilt es zu bedenken, dass Beamte im Alter in der Regel besser abgesichert sind als gesetzlich Rentenversicherte. Die Ursache hierfür ist, dass sich ihre Pension am letzten Ruhestandsgehalt vor der Pensionierung orientiert. Dann aber verdienen Beamte am meisten. Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des Bruttolohns, den sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben.
In konkreten Zahlen: Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung 2017 erhielten Staatsdiener, unabhängig vom Geschlecht, im Jahr 2015 eine Pension vor Steuern von durchschnittlich 2.940 Euro im Monat. Zum Vergleich: Gesetzlich rentenversicherte Männer erhalten im Westen 1.040 Euro Brutto-Altersrente, in Ostdeutschland 1.124 Euro (Daten für 2016). Für Frauen sieht es noch düsterer aus. Im Westen bekommen sie im Schnitt 580 Euro Rente, im Osten 846 Euro.
"Mittelbar Berechtigte" stellen mit 4,1 Prozent die drittgrößte Riester-Personengruppe mit Förderung. Das sind zum Beispiel Ehepartner von unmittelbar Begünstigten, die selbst keinen direkten Anspruch auf Riester-Förderung hätten, etwa Freiberufler sowie Hausfrauen und -männer.
Der Bärenanteil der Förderung entfiel 2015 auf die sogenannte Grundzulage: Knapp elf Millionen entsprechende Förderungen wurden bewilligt, im Schnitt 121,41 Euro pro Person. Die Kinderzulage wurde knapp 4.01 Millionen Mal abgerufen und hierfür durchschnittlich 341,56 Euro gezahlt. Vom Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung machten 4,5 Millionen Antragsteller Gebrauch, hier wurden im Schnitt 243,90 Euro an Steuern eingespart. Frauen profitieren mit einer durchschnittlichen Förderung von 387,10 im Jahr etwas mehr als Männer (301,59 Euro).
Verschenken Riester-Sparer Geld?
Bedeuten die konkreten Zahlen jedoch, dass Riester-Sparer Fördergelder verschenken, zum Beispiel aus Unwissenheit oder weil sie mit Beantragung der Zulagen überfordert sind? Und wie viele betrifft dies? Über diese Frage war im letzten Jahr eine Debatte auf der Webseite des Versicherungsboten entbrannt. Versicherungsmakler berichteten, dass einige Sparer auch mehrere Verträge halten und die Förderung auf diese verteilen.
Der Hintergrund: Zulagen können auf maximal zwei Riester-Verträge verteilt werden, was zum Beispiel sinnvoll sein kann, wenn Grundzulage und Kinderzulagen zusammen einen größeren Betrag ausmachen. Folglich sinkt der Anteil der gezahlten Förderung pro Vertrag. Die Statistik gibt aber keine Auskunft darüber, wie viele Personen mehrere Verträge gleichzeitig halten und wie diese gefördert werden, so ergab bereits eine Presseanfrage des Versicherungsboten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
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Zu dieser statistischen Lücke schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite: "Die Grundgesamtheit der Statistik stellen alle Personen mit mindestens einem Vertrag mit Riester-Förderung zum Auswertungsstichtag dar, für die im ausgewerteten Beitragsjahr eine Zulage oder/und eine zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug geleistet wurden. Diese Personen werden als geförderte Personen bezeichnet. Ungeförderte Riester-Verträge bzw. Personen mit ausschließlich ungeförderten Riester-Verträgen können nicht erfasst werden".
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