Scholz also bestand darauf, dass das Geld nicht aus seinem Ressort kommt. An ihm hätte es folglich gelegen, die Betriebsrentner wesentlich zu entlasten ... und an ihm scheiterte nun der Plan. Der „Schwarze Peter“ lag bei Scholz. Das freilich wollte Scholz nicht auf sich sitzen lassen. Richten sollte es eine Stellungnahme seines Sprechers gegenüber der Süddeutschen: "Die Finanzlage der Krankenkassen“ sehe „deutlich besser aus“, weshalb Jens Spahn „auf der Suche nach der Finanzierung“ doch „dort fündig werden könnte.“ Scholz versuchte also, den „Schwarzen Peter“ an Spahn zurückzuschieben.

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Recht eigentlich geliebt: Das unliebsame Kind „Doppelverbeitragung“

Dabei zeigte sich eigentlich längst, was nun durch eine Erklärung offenkundig wird, die aus dem Kanzleramt nachgereicht wurde. Schien doch die Bild-Meldung durch den vagen Wortlaut, mit dem Kanzlerin Merkel wiedergegeben wurde, eine Stellungnahme zu erfordern. Diese reichte in Form einer konkretisierenden Erklärung nun Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer nach, wie aus einem Bericht der Zeit hervorgeht: "Im Koalitionsvertrag ist eine Entlastung nicht vereinbart." Bevor weitere kostenintensive Projekte diskutiert würden, gelte es erst einmal, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte anzugehen.

Die bedauernde Zustimmung zur Doppelverbeitragung über Parteigrenzen hinweg offenbart sich hierbei schon, seit das Gesetz verabschiedet wurde: Zwar unter der rot-grünen Regierung beschlossen, stimmten damals auch die Unionsparteien für die Gesetzesänderung. Das hat seinen guten Grund: Jährlich 5,8 Milliarden Euro fließen durch die umstrittene Regelung den gesetzlichen Krankenkassen zu, wie der Spiegel berichtet. Es ging und geht also um viel Geld. Und so wird auch stetig der Handlungsbedarf aufgrund einer Schwächung der Betriebsrente diagnostiziert, ohne dass die Regierung wirklich handeln will.

So auch in der jüngsten Vergangenheit: Obwohl nämlich der Bundesrat schon vor Verabschiedung des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2017 angeregt hatte, die Beitragslast auf Betriebsrenten zu verringern, umging die Bundesregierung unter der damaligen Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) das Problem schon damals komplett. Stärkung der Betriebsrenten sollte es also geben! Aber Geld für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sollte dann dennoch in gleicher Höhe aus dieser Quelle weiter fließen.

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Fast scheint es also, als hätte die Doppelverbeitragung mittlerweile zu einem Ritual in der Sozialpolitik Deutschlands geführt: Während man mit einem weinenden Auge in Richtung Niederlande und Dänemark schaut, weil die Betriebsrente dort fast obligatorisch geworden ist, freut man sich zugleich mit einem lachenden Auge über die "Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung" durch eine hohe Beitragslast für Betriebsrentner.

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