Spätestens seit den Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge in verschiedenen deutschen Städten sind umweltfreundliche Alternativen in aller Munde. Während der große Sprung bei Elektro-Autos noch nicht geglückt ist, halten E-Fahrräder Einzug in deutsche Haushalte. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem vergangenen Jahr haben immerhin 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike. 2014 waren es erst 1,2 Millionen Haushalte.

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Inzwischen gibt es auch elektrobetriebene Kleinstroller. Die sogenannten E-Scooter sollen ähnlich wie Mofas mit bis zu 20 km/h auf Straßen und Radwegen gefahren werden dürfen. Jedoch bedarf es für die E-Scooter keinen entsprechenden Führerschein und eine Haftpflichtversicherung. Das Bundesverkehrsministerium plant noch im Jahr 2019 eine entsprechende Verordnung für die Straßenzulassung der Elektroroller auf den Weg zu bringen. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachzuweisen ist.

Damit rücken die neuen Fahrzeuge auch in den Fokus der Versicherungswirtschaft. So versichert beispielsweise die Bayerische elektrobetriebene Kleinstroller. Allerdings gingen die elektrobetriebenen Vehikel in Bamberg nur testweise mit Sondergenehmigungen an den Start. In der fränkischen Stadt soll ein Sharing-Mobilitätskonzept mit den E-Scooter aufgebaut werden. Nach Abschluss der Testphase mit 15 E-Scootern sollen 100 Elektro-Roller des amerikanischen Herstellers „Bird“ im Stadtgebiet eingesetzt werden.

Zurich hat Sondergenehmigung

Einen Schritt weiter ist die Zurich. Denn der Versicherer hat für die zwei ersten offiziell zugelassenen E-Scooter Modelle eine Sondergenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Dadurch soll das Unternehmen den "Metz Moover" und den "BMW X2City" per Vorgriffsregelung versichern dürfen. Folglich sollen Zurich-Vermittler jeweils die Haftpflicht-Plakette für diese Fahrzeuge ausgeben und den Versicherungsschutz bereitstellen dürfen. Diese Regelung gelte bis der Bundesrat der aktualisierten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt hat. Dies soll voraussichtlich Ende Mai 2019 geschehen.

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Überdies offeriere die Versicherer eine Kaskoversicherung für E-Scooter. Der "E-MobilSchutz" solle beispielsweise Risiken wie etwa Diebstahl, Vandalismus oder Elektronik-Schäden versichern.