Soll künftig ein Provisionsdeckel die Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung und bei Versicherungsanlageprodukten beschränken? Die Antwort der Regierungsparteien könnte „Jein!“ lauten. Denn die Große Koalition spricht nicht mit einheitlicher Stimme.

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Zur Erinnerung: Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf für das Gesetzvorhaben wurde vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegt. Vermittler sollen künftig maximal 2,5 Prozent des Bruttobeitragsvolumens als Provision oder Courtage erhalten, hochgerechnet auf maximal 35 Jahre Vertragslaufzeit. Bis zu vier Prozent sind dann drin, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden.

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, nicht einmal der Entwurf ist offiziell. Abgestimmt werden muss das Papier etwa noch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, wo Peter Altmaier (CDU) das Sagen hat. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BJMV) darf ebenfalls mitreden, wenn auch mit Katharina Barley dort eine Sozialdemokratin das Ressort führt und hier wenig Widerstand zu erwarten ist. Im Gesetzgebungsverfahren sind danach noch Änderungen möglich: oder sogar ein Scheitern.

AG Finanzen ist gegen Deckel

Aus den Reihen der Union kommt nun deutliche Kritik am Provisionsdeckel. Finanzexperten von CDU und CSU haben sich gegen den Referentenentwurf ausgesprochen, so berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag.

Antje Tillmann, Vorsitzende der AG Finanzen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.Michael Voigt / cducsu.de"Wir lehnen weiterhin aus ordnungspolitischen Gründen die Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungsverträgen ab“, zitiert das Münchener Blatt aus einem Schreiben der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Finanzministerium. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist die Thüringer Abgeordnete Antje Tillmann, sie gehört als einzige Frau der Gruppe an.

"Ordnungspolitische Gründe" klingt recht abstrakt, genau ausgeführt werden sie nicht. Man kann aber vermuten, dass die Arbeitsgruppe einen Provisionsdeckel als unverhältnismäßigen Eingriff des Staates in den Markt und den in freien Wettbewerb betrachtet.

Bereits ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wertete eine solche Obergrenze für Abschlüsse als „Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung“ aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes. Auch gegen das Gleichheitsprinzip des Verfassungsstaates werde verstoßen (der Versicherungsbote berichtete).

Nachwuchssorgen der Makler

Andere Argumente für die Ablehnung des Deckels sind Branchenkennern ebenfalls bereits bekannt. So würden Versicherungsmakler als Vertriebskanal gegenüber anderen Vermittlern benachteiligt, gibt die AG Finanzen zu bedenken - eine These, die etwa auch der Leipziger Maklerpool Invers in einer Stellungnahme aufgriff (der Versicherungsbote berichtete).

Ein Provisionsdeckel "würde vor allem die Makler treffen und damit sowohl Arbeitsplätze kosten, als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Altersvorsorgeberatung gefährden", hatte sich im Dezember letzten Jahres bereits CDU-Politiker Carsten Brodesser positioniert. Er ist ebenfalls Mitglied der AG Finanzen und war unter anderem bei der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) beteiligt (der Versicherungsbote berichtete).

Darüber hinaus könnten gerade neue Makler daran gehindert werden, überhaupt den Beruf zu ergreifen oder darin erfolgreich Fuß zu fassen, befürchtet die AG: Ihnen dürfte es zum Beispiel schwerfallen, eine hohe Beratungsqualität zu belegen, wenn sie bisher nur wenige Kunden haben und diese noch nicht lange betreuen. Hier sei an die Nachwuchs-Sorgen der Branche erinnert. Der durchschnittliche Makler ist im Schnitt älter als 50 Jahre (der Versicherungsbote berichtete).

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In einem Punkt aber sprechen sich die Unionspolitiker doch für einen Deckel aus: bei Restschuldversicherungen. Hier hatten horrend hohe Provisionen von bis zu 75 Prozent der Bruttobeiträge für Ärger bei Finanzaufsicht und Verbraucherschutz geführt. Banken verkaufen die Verträge zusammen mit Krediten zur Absicherung der Raten im Todesfall oder bei Arbeitslosigkeit. Für Sparer aber können sich derartige Policen selbst als Schuldenfalle entpuppen, wenn sie die Beiträge nicht mehr bedienen können.