Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Zwei Jahre später waren es bereits 51.652 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet.

Zum 1. April 2019 vermeldet die DIHK nun erstmalig eine gesunkene Vermittlerzahl. Demnach sind aktuell 51.264 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. In den vergangenen drei Monaten verringerte sich die Zahl um 388 Personen.

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Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 658 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahresbeginn um 15 vergrößert. Im Januar 2018 waren es sogar noch 627 Personen.