Die Basler Lebensversicherungs-AG hat diverse Bedingungen in ihrer BU-Versicherung überarbeitet. Die Regelungen seien nun noch klarer und kundenfreundlicher formuliert, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Zu den Neuerungen zählten unter anderem die bestimmten schweren Beeinträchtigungen. Demnach wolle der Versicherer aus Bad Homburg künftig leisten, wenn Kunden Fähigkeiten wie etwa Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl verlieren. Dann solle eine einmalige Leistung von bis zu 12 Monatsrenten ausgeschüttet werden.

Zudem solle künftig bei einem Berufswechsel oder -einstieg geprüft werden, ob der Versicherte in eine günstigere Berufsklasse gestuft werden kann. Dabei solle eine Schlechterstellung ausgeschlossen sein. Weiterhin sollen bei Leistungsanträgen von Auszubildenden zusätzlich zur Prüfung der konkreten Tätigkeiten auch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden.

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Auch die Höhe des vorläufigen Versicherungsschutzes habe das Unternehmen korrigiert. Hier sei die Monatsrente auf 2.000 Euro angehoben worden. Überdies gäbe es nun eine Überbrückungshilfe. Diese solle dann einmalig gezahlt werden, wenn Krankenkassen das Krankentagegeld beziehungsweise das Krankengeld nicht mehr zahlen, weil nach deren Kriterien eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegt.