GEV senkt Beiträge für Bauherren-Policen
Die GEV Grundeigentümer-Versicherung (GEV) hat die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung überarbeitet. Neben neuen Leistungen habe der Versicherer auch an der Preisschraube gedreht.
Die GEV Grundeigentümer-Versicherung mit Sitz in Hamburg hat ihr Angebot bei zwei Policen für Neubauvorhaben einem neuen Anstrich unterzogen. Dazu hat der Versicherungsverein die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung mit neuen Leistungen ausgestattet.
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So sollen Vermögensschäden in der Bauherrenhaftpflicht nun auch bis zur Deckungssumme mitversichert sein. Überdies habe der Versicherer die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung von 5.000 Euro auf 25.000 Euro abgehoben. Neu sei der Versicherungsschutz von Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen. Auch Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen, seien nun abgesichert. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
In der Bauleistungsversicherung seien ab sofort die Kosten für Dekontamination und Entsorgung eingeschlossen. Außerdem sei im Deckungsumfang jetzt auch die Versehensklausel enthalten. Diese greife beispielsweise, wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden. Zudem seien die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht worden.
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Für beide Policen gelte nun die Innovationsklausel. Ebenfalls für beide Angebote habe die GEV die Beiträge gesenkt. Während die Prämie bei der Bauherrenhaftpflicht um bis zu 40 Prozent niedriger ausfiele, seien die Beiträge der Bauleistungsversicherung um bis zu 16 Prozent gesenkt worden.