Mehrkostenvorbehalt - Wenn Menschen mit Behinderung ins Heim abgeschoben werden
Rund 200.000 Menschen mit Behinderung müssen ein Dasein im Pflegeheim fristen, obwohl viele von ihnen in den eigenen vier Wänden leben und betreut werden können. Grund ist der sogenannte Mehrkostenvorbehalt: Ein Instrument, mit dem Sozialämter pflegebedürftige Personen ins Heim zwingen können, wenn dort die Betreuung billiger ist als eine persönliche Assistenz zu Hause. Die Grünen im Bundestag fordern nun, dass der fragwürdige Paragraph abgeschafft wird: zumal er sehr wahrscheinlich gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.
Wenn behinderte Menschen selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können, mit ihrer Familie und ihrem Freundeskreis, ihren Hobbys und ihrem eigenen Tagesablauf, dann ist das doch zu unterstützen? Nicht so, wenn sie auf eine persönliche Assistenz angewiesen sind. Dann ist es für die Sozialämter mitunter einfach billiger, die Betroffenen in ein Pflegeheim abzuschieben, so sehr sie sich auch dagegen wehren. Und es gibt einen Paragraphen, der den Sachbearbeitern auf den Ämtern genau dies erlaubt: der sogenannte Mehrkostenvorbehalt.
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Der Mehrkostenvorbehalt ist im 12. Sozialgesetzbuch, Paragraph 13 definiert. Dort heißt es: "Der Vorrang der ambulanten Leistung [vor der stationären] gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.“
Grüne fordern Abschaffung des Paragraphen
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Bundestag fordern nun die Abschaffung des Paragraphen. Das berichtet aktuell das Magazin von 1&1 auf seiner Webseite. Die Grünen verweisen darauf, dass der Mehrkostenvorbehalt oft gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt wird. Mit anderen Worten: Sie werden ins Heim gezwungen, indem das Amt sich weigert, weiterhin die ambulante Hilfe in der eigenen Wohnung zu zahlen. Ist das Geld dann alle, müssen die Menschen tatsächlich ins Heim gehen.
Kathrin Göring-Eckardt und die behindertenpolitische Sprecherin Corinna Rüffer sagen dem Magazin, der Paragraph sei eine "Unterstützungsbremse", wenn "Menschen, die mit Assistenz in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, vom zuständigen Sozialamt nur einen Heimplatz finanziert bekommen.“
Die Grünen verweisen darauf, dass damit die Bundesrepublik sogar „in eklatanter Weise“ gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße. Dort ist festgeschrieben, dass die betroffenen Menschen ihren Aufenthaltsort frei wählen können und selbst entscheiden, wo und mit wem sie leben. Eine Wohnform dürfe ihnen nicht vorgeschrieben werden.
Durchsetzung oft von Willkür und Wohlwollen der Sachbearbeiter abhängig
Aktuell leben rund 200.000 Personen mit Behinderung in Pflegeheimen, obwohl viele von ihnen das Leben auch mit einer ambulanten Assistenz meistern könnten, rechnen die Grünen vor. Das seien 20 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Bis 2030 soll nun der Hälfte der Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglicht werden, fordern die Grünen von der Bundesregierung.
Tatsächlich hängt es oft vom Wohlwollen der Sachbearbeiter auf dem Sozialamt ab, ob ein Mensch ins Heim muss oder nicht, berichtet „1&1“. Sie können anhand des Einzelfalls entscheiden, was „zumutbar“ ist. Mehrere Rechtsstreite vor Sozialgerichten bestätigen: Mitunter wird nach Aktenlage entschieden, ohne mit den Pflegebedürftigen vor Ort zu sprechen.
Das Webportal nennt Beispiele: einen Ingolstädter, der aufgrund seiner Multiplen Sklerose auf ambulante Hilfe angewiesen war und nun im Heim lebt. Anfangs nur leicht beeinträchtigt, ist er nun vom Hals abwärts gelähmt, braucht Hilfe beim Ankleiden und Trinken. Mit Anfang 50 musste er in ein Pflegeheim, weil die 20 Stunden Grundhilfe am Tag nicht länger bewilligt wurden: nach einem langen Kampf vor Sozialgerichten. Im Heim habe er sich wundgelegen, sei tagelang nicht gewendet worden, berichtet der Mann „1und1.de".
Ein anderes Beispiel: Eine 52jährige Biologin mit Muskelerkrankung, seit Kindheit beeinträchtigt. Sie lebt in einer Wohnung neben ihrer Mutter, engagiert sich sozial, hat einen großen Freundeskreis. Auch sie sollte ins Heim: weil die persönliche Assistenz 10.000 Euro kostet und die Heimbetreuung „nur“ 5.000 Euro. Zwar habe ihr das Sozialamt dann doch die ambulante Pflege bewilligt. Aber: „Es könnte nur der Wechsel des Sachbearbeiters sein, der auf einmal prüft, wo man Geld sparen könnte“, sagt sie 1&1. Und schon drohe wieder die Abschiebung ins Heim. Sie könne dann zum Beispiel nicht mehr mit Freunden ins Kino gehen oder selbst entscheiden, was sie esse.
Scharfe Kritik auch von UN-Fachausschuss
Oft betrifft der Paragraph Menschen, bei denen die Krankheit schleichend fortschreitet - und sie deshalb mehr Stunden für die ambulante Betreuung beantragen müssen. Bitter ist dies auch deshalb, weil viele trotz ihrer Beeinträchtigung gut in das soziale Umfeld integriert sind und sich ein eigenes Leben aufgebaut haben. Darauf weist der Verein NITSA e.V. hin: das "Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz". Ein Platz im Pflegeheim bedeutet dann nicht nur, dass die Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden. Sie verlieren auch Jobs und Aufgaben, die ihnen Sinn und Lebensfreude spenden.
Auf der Webseite des Vereins sind zahlreiche weitere Fallbeispiele aufgeführt. Etwa eine Psychotherapeutin, die trotz Lähmung an Armen und Beinen noch immer in ihrer Praxis tätig ist. Oder eine junge Werkstudentin, die aktuell ein Studium als medizinische Beraterin absolviert, obwohl sie aufgrund einer Spinalen Muskelatrophie auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen ist. Sie besucht auch noch mit ihren Freunden Clubs und Partys - möglich, wenn ein Assistent dabei ist.
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Für diese Menschen bedeutet es einen enormen Verlust an Lebensqualität, wenn sie ins Pflegeheim müssen. Und mit ihrer Kritik sind die Grünen nicht allein. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Dennoch verstößt gerade der Mehrkostenvorbehalt gegen das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen. Das hat auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) bestätigt: und ebenfalls empfohlen, den Paragraphen abzuschaffen. Notwendig seien ausreichend finanzielle Mittel, um den Beeinträchtigten ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen: das sei auch eine Frage der Menschenwürde.