Denn die AOKen halten mittlerweile ein Monopol, dass auch den BKK-Funktionären Sorge machen muss. So warnte König bereits wiederholt vor einer Marktkonzentration durch Ortskrankenkassen, gegenüber dem Handelsblatt äußerte sie: „In sieben von sechzehn Bundesländern überschreiten die Ortskrankenkassen bereits jetzt die Schwelle von einem Drittel Marktanteil, ab der kartellrechtlich eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.“ Einen Marktanteil von 41 Prozent hielt die AOK mit Stand 2018 in Bayern, in Sachsen waren es gar 56 Prozent.

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Zur Marktkonzentration hinzu kommt, dass AOKen wesentlich mehr von Überschüssen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) profitieren als andere gesetzliche Krankenkassen. Eine weitere Pressemitteilung des BKK-Verbands machte dies anschaulich: Je Versicherten würden die Überschüsse mit Stand 2018 bei den Betriebskrankenkassen (BKK) rund 17 Euro umfassen, bei den AOKen hingegen liegen sie bei rund 35 Euro. Dass die BKKen fürchten müssen, die Konkurrenz durch die Ortskrankenkassen würde erdrückend groß, zeigen derartige Zahlen deutlich.

Widerstand der Länder: Gesetzentwurf könnte scheitern

Sind aber die Pläne aus Spahns Haus – trotz angezeigtem Reformbedarf und trotz der ambitionierten Pläne – überhaupt umsetzbar? Erste Reaktionen aus den Bundesländern lassen daran zweifeln. Der Grund: Während die Aufsicht bundesweit tätiger Kassen dem Bund unterliegt, sind für regionale Kassen die Aufsichtsbehörden der Bundesländer zuständig. Daraus könnte sogar ein mögliches zusätzliches Wettbewerbsproblem entstehen: Das Sondergutachten aus dem Hause des Ministeriums erwähnt, dass eine uneinheitliche Aufsichtspraxis einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil für regional begrenzte Kassen sichern kann.

„Wettbewerbsverzerrungen durch Unterschiede im Aufsichtshandeln“ werden demnach auch explizit als Motiv für den Gesetzentwurf auf Seiten des Ministeriums genannt. Ob sich jedoch die Bundesländer dazu hinreißen lassen, lieb gewonnene Kompetenzen an den Bund abzugeben und dadurch regionale Strukturen zu schwächen, darf mit einigem Recht angezweifelt werden.

Und erste Reaktionen der Länder verschärfen den Verdacht, denn auch der AOK Bundesverband darf sich in seiner Presseerklärung freuen: „Alle 16 Bundesländer lehnen den Gesetzentwurf ab.“ Zitiert wird Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die Pläne des größeren Unions-Partners sogar als "gefährlichen Irrweg“ bezeichnet. Und zitiert wird die Linke-Politikerin und Gesundheitsministerin Brandenburgs Susanna Karawanskij, dieses Mal in seltener und trauter Eintracht mit Positionen der CSU. Sieht doch Brandenburgs Ministerin die komplette Gesundheitsversorgung des ländlichen Raums in Gefahr, falls das neue Gesetz kommt.

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Die Frage wird also spannend, wie es mit den Reformplänen weitergeht – nicht nur aufgrund des Konflikts konkurrierender Kassen, sondern auch aufgrund des schon jetzt deutlichen Widerstands aus den Bundesländern gegen die Pläne Spahns.

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