Angedacht für Entscheidungen zur neuen Rentenleistung: Externe Beratungsstellen sollen die Wahl verschiedener Anlagevarianten erleichtern. Beratungsstellen erscheinen aber auch deswegen geboten, weil die Vorsorgesparer zwischen niedrigeren oder höheren Aktienanteilen des Vorsorgepakets wählen können – insbesondere für die Zeit ab dem 49. Lebensjahr legt das Konzept eine Umschichtung der Gelder in schwankungsärmere Anleihen nahe.

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Die angelegten Gelder führen dann, nach Ende des Erwerbslebens, zu einer zusätzlichen Rente. Nicht entnommene Gelder für die Rente bleiben weiterhin am Kapitalmarkt investiert. Auf der Webseite wird jedoch zusätzlich die Möglichkeit vorgestellt, das eigene Vorsorgekonto aufzulösen und durch Einzahlung in eine Versicherung in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Kalkuliert werden sollen Einzahlungen und Renten dergestalt, dass Zahlungen bis zu einem Lebensalter von 100 Jahren reichen.

Ü-100: Die Rente bleibt sicher (laut Plan)!

Ein Entnahmeplan ermöglicht für die Rentenzahlungen letztendlich entweder variierende Zahlungen oder Zahlungen fester Beträge. Ein Rechenbeispiel veranschaulicht, von welchen Beträgen die verbrauchernahen Akteure ausgehen: Wer über 45 Jahre den konstanten Sparbeitrag von 100 Euro für die Extrarente einzahlte, dem werden monatlichen Auszahlungen in Höhe von durchschnittlich 675 Euro in Aussicht gestellt. Zudem soll mit Überschreiten der 100-Jahres-Grenze auch weiterhin eine feste lebenslange Rente gesichert sein. Zur Finanzierung dieser Rentenleistung jenseits einer 100-Jahres-Kalkulation erfolgen in dem Papier jedoch leider keine Angaben.

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Wie realistisch aber sind derartige Vorschläge, die mit verheißenden Versprechungen beworben werden? Fakt ist: Die Branche muss derartige Vorschläge fürchten. Geben sie doch die Richtung vor für einen Systemwechsel: Würden sich Lösungen wie die „Extrarente“ durchsetzen, würde für Versicherer, insbesondere aber auch für das Vermittler-Geschäft ein wichtiges Kundensegment wegfallen.

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