• Weg 1: Besonders für Makler mit einem Umsatz von zirka 100.000 EUR und mehr ist der Weg der Umwandlung der Firmierung vom Einzelunternehmer zur Kapital- oder Personengesellschaft zu empfehlen. Im Fall des Todes des Inhabers würden dann Gesellschafts- oder Kommanditanteile an die Erben übergehen. Dies könnten dann entweder weiterverkauft werden oder die Erben suchen einen Geschäftsführer, der die Firma weiterführt. Die Courtagezahlungen von den Versicherern würden dann weiterlaufen.
  • Weg 2: Der Makler bringt seine Maklerverträge mit seinen Kunden in der Weise auf Vordermann, in dem in die Maklerverträge, Maklervollmachten und Datenschutzvereinbarungen konsequent auch Regelungen für den Fall des Todes oder schwerer Erkrankung aufgenommen werden. Dieser Weg ist vor allem für Makler mit einem Umsatz von mehr oder weniger als 50.000 EUR zu empfehlen. Nehmen wir einmal eine Anzahl von 400 Kunden an, dann kann man – wenn man jede Woche mit 10 Kunden den neuen Maklervertrag bespricht und unterzeichnet – in knapp einem Jahr die Basis für eine solidere Nachfolge geregelt haben.
  • Weg 3: Eine fundierte Nachfolgeplanung kann zu einem planmäßigen Verkauf oder einer Verrentung des Maklerbestandes führen, wobei damit durchaus auch eine Verbindung mit den bereits geschilderten Wegen hergestellt werden kann. Schauen wir uns nun an, was ich unter fundierter Nachfolgeplanung verstehe.

Fundierte Nachfolgeplanung ist nicht kompliziert

Ausgangspunkt für eine Entscheidung, ob und welcher der geschilderten Wege für den einzelnen Makler oder die Maklerin in der Altersgruppe 55+ optimal ist, sollte Klarheit zum Wert des eigenen Maklerbestandes sowie den Stärken und Schwächen der eigenen Arbeitsweise (Workflow) sein. Diese Klarheit erreicht man selten durch die eigenen Einschätzungen.

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Natürlich sieht man das eigene Lebenswerk immer positiv. Aber ohne umfangreichere Kenntnis von den Ansprüchen, die Käufer oder Anbieter von Maklerrenten konkret heute, also nach Umsetzung der IDD und der DSGVO stellen, wird der Weg zur problemarmen Nachfolgeregelung schwierig. Deshalb ist die Ermittlung des eigenen Bestands- und Firmenwertes an die erste Stelle zu setzen.

Danach sollte die Fixierung eines Notfallplanes erfolgen, damit für den plötzlich eintretenden Ernstfall die wichtigsten Dinge geregelt sind. Ist dies dann getan, so sollten Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Nachfolge gesichert werden. Spezialisierte Nachfolgeexperten können zu den Vor- und Nachteilen der über 20 Nachfolgevarianten wichtiges Know-how vermitteln, bevor dann ein Steuerberater und Fachanwalt mit einbezogen werden.

Bestandscourtagen sichern!

Mit den geschilderten drei Wegen können Versicherungsmakler, die als Einzelunternehmer am Markt agieren, die Basis dafür legen, dass weiterhin der Anspruch auf Bestandscourtagen besteht und erhalten bleibt. Es ist in dem Sinne also egal, ob der Makler als Nachfolgevariante doch noch eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründet oder seine Maklerverträge mit den Kunden auf Vordermann bringt, Hauptsache er handelt.

Die GmbH oder bei einer GmbH & Co. KG als Träger der Verträge mit den Kunden wird dauerhaft Anspruch auf die Bestandscourtagen haben, solange der Gesetzgeber nichts anderes regelt und der Makler seinen Pflichten nachkommt. Dies gilt eben auch für den Fall, dass der Einzelmakler eine Nachfolgeklausel in den Maklervertrag einbaut, die die Fortsetzung der Betreuung nach seinem Tode absichert. Je konkreter man dies tut, um so besser.

Die Vorbereitung auf die Umsetzung der Nachfolge kann sehr weit gehen. Ich kenne Makler, die haben für den Fall der Fälle – als Ergänzung zum Notfallplan – bereits einen Vertrag zum Verkauf des Bestandes oder der Anteile, einen Kundenbrief und eine monatlich aktualisierte Liste zu Kunden und Verträgen (als Nebenprodukt einer Datensicherung) bereit liegen. Alles nach dem Motto: Ich will vorbereitet sein.

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Für die Leser der AssekuranzDoc-Kolumne von Versicherungebote stellt der Autor drei Exemplare der Fachbroschüre “Nachfolge – gewusst wie” kostenfrei - nur gegen Überweisung 2,00 EUR für Porto und Versand - zur Verfügung. Interessierte Leser schreiben eine Mail an: info@cc-mit-ps.de
Die ersten drei Interessenten erhalten die Broschüre. Ein Anspruch auf die Freiexmplare besteht nicht.

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