Obwohl eine Betriebsunterbrechung die Existenz eines Unternehmens gefährden kann, zögern vor allem Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen, eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) abzuschließen. Sie unterschätzen nicht nur die finanziellen Folgen für das eigene Unternehmen, sondern unter Umständen auch die Auswirkungen auf Mitarbeiter und Zulieferbetriebe. Diese Nachlässigkeit kann richtig ins Geld gehen, denn Löhne und Gehälter, Mieten und andere Verbindlichkeiten laufen weiter. Es ist höchste Zeit, dass sich Makler dieses Themas in ihrer Beratung intensiver annehmen. Sie sollten Firmenchefs davon überzeugen, dass eine BUV zur Pflichtpolice im Unternehmensportfolio gehört.

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Worauf sollten Makler achten?

Andreas Reinhold, Bereichsleiter Sach/Haftpflicht Produktmanagement und Underwriting bei der Signal Iduna.Signal IdunaBei der Summenmeldung ist große Sorgfalt angebracht. Werden dabei Fehler gemacht, Werte vergessen oder falsche Angaben gemacht, kommt es das Unternehmen teuer zu stehen und Makler riskieren eine Haftung. Die größte Herausforderung ist es, den tatsächlichen Bedarf und die richtige Versicherungssumme zu ermitteln.

Dabei kann sich der Makler über die drei verschiedenen Formen einer BUV einer Empfehlung nähern. Der Standard sollte der Abschluss einer kleinen BUV sein. Doch Makler und Unternehmer sollten wissen, dass eine entsprechende Police nicht unbedingt den tatsächlichen Bedarf abgedeckt. Ab einer gewissen Betriebsgröße reicht dieser Standard nicht aus.

Mit der mittleren BUV nähert man sich in der Regel schon der erforderlichen Summe. Doch bei den variablen Kosten hat auch diese Lösung Nachteile. Bei der großen BUV erfolgt die Summenermittlung ziemlich exakt. Makler sollten sich dabei unbedingt von Experten unterstützen lassen, die die speziellen Gegebenheiten der Branche und des Kunden berücksichtigen. Umsatz, Wareneinsatz, variable Kosten, Verbindlichkeiten aus Unternehmenskrediten, Zusagen gegenüber Zulieferern oder auch Mietkosten von Betriebsgebäuden und -anlagen sind akribisch zu analysieren und haben Einfluss auf die Versicherungssumme.

Wo drohen Fallstricke?

Makler sollten sich in der Beratung ihrer Gewerbekunden einen Eindruck darüber verschaffen, welche Vereinbarungen es mit Zulieferbetrieben gibt. Hierin lauern erhebliche Fallstricke. Denn, wenn diese Aspekte beim Vertragsabschluss nicht berücksichtigt werden, können dem Unternehmer von seinen Zulieferern Vertragsstrafen oder Ausgleichszahlungen drohen. Es ist fraglich, ob ein Unternehmen diese ohne Versicherungsschutz leisten kann, wenn die Produktion stillsteht.

Ein Beispiel: Nach einem Großbrand auf dem Firmengelände kann es eine einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Schäden beseitigt sind und die Betriebsstätte wiederhergestellt ist. Und auch dann, wenn alles wieder läuft, ist der Schaden noch nicht behoben. Meistens sind die Produktionsausfälle aus der Vergangenheit noch nachzuholen.

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Immer stärker rücken auch Cyberrisiken als Auslöser einer Betriebsunterbrechung in den Fokus. Aufgrund der aktuellen Bedrohungssituation machen Cyberkriminelle auch vor Kleinst- und Kleinbetrieben keinen Halt. Laxe Sicherheitsvorkehrungen können ein Einfallstor für Cyberattacken sein. Aus Umfragen ist bekannt, dass 70 Prozent der befragten KMU ernsthaft eingeschränkt sind, wenn die IT ausfällt. Daher sollten Makler auch im Interesse dieser Unternehmen unbedingt für einen angemessenen Versicherungsschutz sorgen.

Welche Leistungspunkte sind wichtig?

Im Falle eines Schadens durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Elementarereignisse sollte eine BUV den Betrieb vor den Folgen des verursachten Schadens schützen. Dazu gehört, dass der Unternehmer Löhne, Gehälter, Mieten, Leasinggebühren und fortlaufende Pauschalen für Telekommunikation und Strom weiterzahlen kann. Nicht zuletzt sollte auch der entgangene Gewinn des Unternehmers abgedeckt sein. Betriebsgröße, Tätigkeitsschwerpunkte, Zulieferströme und vieles mehr sind zu berücksichtigen.

Eine kleine BUV kann als Zusatzversicherung einer Geschäftsinhaltsversicherung infrage kommen. Diese eignet sich beispielsweise für den Einzelhandel und kleinere Handwerksbetriebe.
Eine mittlere BUV ist eine eigenständige Versicherung, die zum Beispiel auch Nachhaftung sowie Wechsel- und Rückwirkungsschäden berücksichtigt.

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Wir empfehlen Maklern, in den Versicherungsbedingungen auf so genannte Innovationsklauseln zu achten. Dank dieser Klausel profitieren Gewerbekunden fortlaufend von Leistungsverbesserungen. Denn durch den technischen Fortschritt und die Weiterentwicklung von Handelsbeziehungen werden die Versicherungsbedingungen permanent aktualisiert. Neuverträge bieten daher einen umfassenderen Risikoschutz als die Verträge, die vor mehreren Jahrzehnten abgeschlossen wurden. Dank der Innovationsklausel sind Bestandskunden nicht schlechter gestellt als Neukunden.

Fazit: Eine BUV gehört zu den Pflichtversicherungen von Gewerbetreibenden. Das Jahresgespräch des Maklers mit seinen Kunden ist ebenfalls Pflicht. Veränderungen im Betrieb, bei den Umsatz- und Inhaltssummen und potenzielle Rückwirkungsschäden sollte der Makler im Blick behalten, um den Schutz für eine mögliche Betriebsunterbrechung laufend anpassen zu können.

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