Bereits seit 2001 gibt es dem Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Mittwoch informierten Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und sein Vorgänger Günter Hirsch gemeinsam über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher.

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Insgesamt 14.147 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Das sind 5,1 Prozent weniger als Vorjahr. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 19.216 Verfahren beendet worden. Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei noch einmal gesenkt worden. Diese liegen nun durchschnittlich bei 2,6 Monaten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Zwar ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp sechs Prozent auf 3.773 gefallen. Dennoch bleibt die Rechtsschutz-Police mit einem Anteil von 26,8 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier gab es 19,7 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Dennoch erhielt der Ombudsmann 3.115 zulässige Beschwerden.

Gebäudeversicherung legt deutlich zu

Gestiegen sind dagegen die Beschwerden über Kfz-Versicherungen. Diese kletterten von 1.919 auf 2.047 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 14,4 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 6,2 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 7,1 Prozent der Gesamtheit ausmacht.

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Den größten Zuwachs habe es in der Gebäudeversicherung gegeben. Hier kletterte die Zahl der Beschwerden von 1.167 auf 1.456. Das entspricht einem Anstieg von 24,8 Prozent. Gleichzeitig stieg auch auch der Anteil der Gebäudeversicherung am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Dieser liegt nun bei 10,3 Prozent. 2017 waren es noch 7,8 Prozent.