Das Kölner Unternehmen habe unter anderem an folgenden Punkten in den Bedingungen geschraubt:

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  • Schäden durch Asbest
  • BIM-Projekten
  • Tätigkeiten für einen verbundenen Bauträger
  • Lieferung von Baustoffen
  • Verlängerung von Gewährleistungsfristen
  • Abweichung von den anerkannten Regeln der Bautechnik
  • Einsatz von Drohnen