Insgesamt 21,2 Millionen Senioren gab es im Jahr 2015, die Leistungen aus der gesetzlichen, privaten und/oder Betriebsrente erhalten haben. Davon mussten 27 Prozent bzw. 5,8 Millionen Personen Einkommenssteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Das berichtet am Dienstag das Statistische Bundesamt (Destatis) in einem Pressetext.

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16 Prozent aller Rentenzahlungen wurden besteuert

Wie die Statistikbehörde weiter mitteilt, lag das Gesamtvolumen aller Rentenleistungen 2015 bei rund 278 Milliarden Euro. Davon besteuert wurden 43,4 Milliarden Euro bzw. 16 Prozent. Wie sich die Steuern auf die einzelnen Säulen der Vorsorge aufteilen, wird nicht berichtet.

Insgesamt mussten 38,9 Prozent der Ruheständler eine Steuererklärung abgeben, 11,7 Prozent aller Rentenbezieher konnten sich dabei von der Steuerlast befreien. Hier lassen sich andere Ausgaben gegenrechnen, um die Steuerschuld beim Fiskus zu senken: Zum Beispiel Pflegeausgaben, 20 Prozent für Handwerkerleistungen im eigenen Haus oder der Wohnung, Versicherungsbeiträge und Kosten für Helfer im Haushalt.

Aktuell sind fast doppelt so viele Rentner steuer­pflichtig wie im Jahr 2005, als die höhere Steuer auf Renten einge­führt wurde. Eine Steuererklärung müssen Rentner in der Regel einreichen, wenn die Rentenzahlungen den Freibetrag von 9.000 Euro im Jahr 2018 übersteigen. Das gilt grundsätzlich für alle Arten der Rente und weiterer Einkommen, also auch betriebliche und private Renten sowie für Renten bei Erwerbsunfähigkeit.

Statistisches Bundesamt 2019

Umstrittene Steuerreform

Die Besteuerung der Alterseinkünfte wurde 2005 mit einer heftig umstrittenen Steuerreform neu geregelt (der Versicherungsbote berichtete). Kernelement des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Wie viel Steuern ein Rentner auf seine gesetzlichen Altersbezüge zahlen muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen.

Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. Die Steuerlast steigt in den Jahren 2005 bis 2020 um jeweils zwei Prozent und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils ein Prozent an. Wer im Jahr 2040 in den Ruhestand geht, muss dann schließlich die komplette Rente voll versteuern. Doch schon jetzt sind Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig, so dass die Steuerlast aktuell jedes Jahr höher wird: zumindest, solange es dank guter Konjunktur keine Nullrunden gibt. Die Entwicklung der Renten orientiert sich an der Höhe der Löhne.

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Der Hintergrund: Die Daten stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen ist erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 verfügbar und wird zukünftig jährlich veröffentlicht. Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Aktuellere Zahlen gibt es folglich nicht.