Seit 2005 gilt: befundbezogener Festzuschuss macht Zahnersatz teuer

Zahnersatz kann teuer werden. Beteiligen sich die Krankenkassen seit 2005 doch nur noch durch einen befundbezogenen Festzuschuss an den Kosten. Die bezuschussten Regelleistungen je Befund legt ein Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) fest. Alles weitere muss der Versicherte selber tragen – sowohl die Differenz des Zuschusses zu den Gesamtkosten (oft 50 Prozent) als auch zusätzliche Leistungen.

Anzeige

Zwar lässt sich über die sogenannte „Bonusregelung“ der Zuschuss erhöhen – wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 20 Prozent; wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, um 30 Prozent. Und doch: Die Kosten für einen Zahnersatz machen vielen Versicherten zu schaffen.

Weniger Zahnersatz: Verändertes Gesundheitsbewusstsein

Dennoch begründet das Autorenteam des Reports nicht durch hohe Kosten, wenn seit Jahren immer weniger Menschen Zahnersatz in Anspruch nehmen. Stattdessen gilt ihnen der Befund zunächst durchaus als erfreulich, wie der Verweis auf so genannte Mundgesundheitsstudien nahelegen soll: In der Bevölkerung wächst über die Jahre das Bewusstsein für Zahngesundheit, weswegen Zahnverlust und Zahnlosigkeit immer mehr abnehmen.

Demnach sinkt auch die Zahl der Menschen, die einen Zahnersatz benötigen. Eine Entwicklung, für die auch Zahlen des aktuellen Zahnreports Indizien liefern: In den Jahren 2014 bis 2017 ging der Anteil der Versicherten ab 20 Jahren, die Prothesen, Brücken oder Zahnkronen bekamen, um acht Prozent zurück. Auch die Zahl der Fälle sank von 5,31 auf 4,96 Millionen.

„Gleichartige Versorgung“ dominiert Versorgungspraxis

Eine weitere Erkenntnis der Studie: Wenngleich die Inanspruchnahme für Zahnersatz sinkt, steigen Aufwendungen wie Material- und Laborkosten seit Jahren kontinuierlich. Anders als zu vermuten, macht die Regelversorgung jedoch keineswegs den größten Posten der Gesamtausgaben für Krankenkassen und die gesetzlich Versicherten aus. Stattdessen dominiert die gleichartige Versorgung. Dritte Versorgungsart für die Abrechnungspraxis ist die andersartige Versorgung.

Die Regelversorgung soll definitionsgemäß eine langlebige und solide Versorgungsform beinhalten. Ästhetische Belange werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt. Vielleicht ist dies der Grund, warum die Versorgungsart der "gleichartigen Versorgung" für die Versicherten noch wichtiger ist. Denn diese Versorgungsart entspricht zwar konstruktionstechnisch der Regelversorgung, weicht aber in Details davon ab – meist durch einen Mehraufwand oder ein „Plus“ an Leistungen. Dass auch ästhetische Gründe hier eine Rolle spielen, zeigt ein Beispiel: Die Wahl einer keramisch verblendeten Metallkrone statt einer unverblendeten Metallkrone.

Bei einer gleichartigen Versorgung wird der Mehraufwand über private Gebührenverzeichnisse (Gebührenordnung für Zahnärzte oder Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen) zusätzlich abgerechnet und ist vom Versicherten zu tragen. Dennoch dominiert diese Versorgungsart deutlich: Mit 4,3 Milliarden Euro in 2017 macht sie den größten Posten der Ausgaben aus, wenn man Kassenanteile und Eigenanteile der Versicherten zusammenzählt. Basis des Zahlenwertes sind Daten der Barmer, die auf die Gesamtbevölkerung Deutschlands hochgerechnet wurden. Dem stehen nur 2,37 Milliarden Euro in 2017 für die Regelversorgung gegenüber.

Anzeige

"Andersartige Versorgung": Die Alternative für Selbstzahler

Dritte Versorgungsart (und auf Rang drei der Inanspruchnahme) ist die „andersartige Versorgung“, für diese werden Gesamtausgaben in Höhe von 1,28 Milliarden Euro errechnet. Bei der andersartigen Versorgung handelt es sich, wie der Begriff unschwer erraten lässt, um eine gänzlich andere Versorgung als die Regelversorgung – zunächst muss der Versicherte demnach die Kosten komplett selbst übernehmen, muss demgemäß auch den Betrag des möglichen Festzuschusses vorschießen. Erst dann erhält er, auf Antrag, den Festzuschuss von seiner Krankenkasse nachträglich zurück.

Regelversorgungen: Besser als ihr Ruf

Für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sieht der Gesetzgeber vor, dass ein zuständiges Gremium – ein Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Festbeträge für bestimmte Regelleistungen definiert. Grundlage ist Paragraph 56 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). So orientieren sich aktuelle Regelversorgungen für Zahnersatz an einem Gutachten dieses Ausschusses mit Stand des Jahres 2013.

Trotz einer solch nachhinkenden Maßgabe hinter dem medizinischen Stand von 2019 – der Barmer Zahnreport übt daran Kritik und fordert ein neues Gutachten – ist die Regelversorgung jedoch besser als ihr Ruf. Das gilt mit Blick auf die Haltbarkeit, denn hierfür wertete der Zahnreport gesondert Daten aus. Wenngleich sich die Studie demnach auf nur eine Eigenschaft der Regelversorgungen konzentriert, ist ein solches Studienergebnis keineswegs zu verachten.

Anzeige

Regelversorgung: Ihr eilt ein schlechter Ruf voraus

Die Dominanz der gleichartigen Versorgung gegenüber der Regelversorgung könnte sich nämlich auch dadurch erklären, dass Ärztinnen und Ärzte nicht selten von Regelversorgungsleistungen abraten und gern zu Alternativen raten. Gerade eine geringere Haltbarkeit wird hier als Argument mit Vorliebe ins Feld der Überzeugungskunst geführt. Dieses Vorurteil jedoch kann die Studie nicht bestätigen.

Denn für ein Schwerpunktthema des Zahnreports – „Wie gut ist die Regelversorgung“ – wurden Daten der vertragszahnärztlichen Versorgung von 7,25 Millionen Barmer-Versicherten analysiert und auf die Bevölkerung hochgerechnet. Dadurch sollte ergründet werden, ob Regelversorgungen bei Zahnersatz tatsächlich weniger haltbar sind. Zeitraum der Analyse waren sechs Jahre – demnach trifft der Zahnreport Aussagen zur mittelfristigen Haltbarkeit.

Die Daten bildeten vier Befundklassen ab:

  • Einzelzahnrestaurationen,
  • zahnbegrenzte Lücken,
  • reduzierte Restgebisse mit mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer sowie
  • stark reduzierte Restgebisse und zahnlose Kiefer.

Die Auswertung verglich gezielt alle drei Versorgungsarten: Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung. Ergebnis der Auswertung: Die Regelversorgung erweist sich als solide.

Denn nennenswerte Vorteile dieses Vergleichs zeigten sich nur für eine Befundklasse, und hier auch nur für die Versorgungsart der andersartigen Versorgung: Hier zeigte sich eine bessere mittelfristige Haltbarkeit bei stark reduzierten Gebissen und zahnlosen Kiefern. Wer demnach großen Schaden erlitten hat, der einen Zahnersatz erfordert, für den könnte sich die Investition mit Blick auf die Haltbarkeit lohnen. Für alle anderen Befundklassen hingegen waren Unterschiede unwesentlich – Regelversorgungen schlossen bei der mittelfristigen Haltbarkeit nicht schlechter ab. Die Studie pointiert für die Regelversorgung: „Wer die höheren Ausgaben für die Alternativen scheut, muss kaum mit einer mittelfristig geringeren Haltbarkeit rechnen.“

Hintergrund:

Der Barmer Zahnreport 2019 ist als Band 15 der Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse soeben erschienen und kann auf der Website der Krankenkasse heruntergeladen werden. Verfügbar sind zudem ausgewählte Ergebnisse und Erklärungen.

Anzeige


Seite 1/2/